Van der Bellen ist nicht über das niederländische Modell informiert!

Bundessprecher Alexander Van der Bellen hat bei der ÖAR Unverständnis und Unmut ausgelöst.

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Die Tatsache, daß der grüne Bundessprecher Alexander Van der Bellen auf den Vorschlag von Gesundheitssprecher Grünewald nach Legalisierung der Sterbehilfe eingegangen ist und diesen sogar noch um eigene Vorschläge erweitert hat, hat bei der ÖAR Unverständnis und Unmut ausgelöst.

Während Grünewald sich für die Legalisierung der passive Sterbehilfe in Österreich aussprach, erweiterte Van der Bellen den Vorschlag noch und meinte, er könne sich sowohl auch eine Erweiterung hin zur aktiven Sterbehilfe als auch „probeweise“ die Einführung des niederländischen Modells vorstellen.

Dazu Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Van der Bellen ist eindeutig nicht informiert, wenn er allen Ernstes für das niederländische Modell plädiert. Einen derartigen „Fortschritt“ zu fordern, ist ein Schlag ins Gesicht schwerkranker und sterbender Menschen.“

Aufschluss über die Realität des niederländischen Sterbehilfemodells gibt die Dissertation der deutschen Juristin Birgit Reuter. Ausgangspunkt war die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber nach dem niederländischen Vorbild das Strafrecht in Bezug auf Sterbehilfe ändern sollte. Sie stieß dabei auf Tatsachen und Ansichten, die im Ausland kaum bekannt sind: So etwa konnte sie nachweisen, daß die unfreiwillige Sterbehilfe in den Niederlanden längst an der Tagesordnung steht. Das Euthanasiegesetz legalisiert eine längst gängige Praxis. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es möglich, bei entscheidungsfähigen Personen aktive Sterbehilfe – oder wie es im Gesetz heißt: „Lebensbeendigung auf Verlangen“ – durchzuführen.

Reuter untersuchte auch die Motivation der Ärzte: Schmerzen und Leid des Patienten sind nur noch für 30 Prozent der Ärzte Grund genug für unverlangte Sterbehilfe. Warum sie mit den entscheidungsfähigen Patienten die Tötung nicht diskutiert hätten, wollte Reuter ebenfalls wissen. Es sei eben „einfach das Beste für den Patienten“ gewesen, lautete die Standardantwort. Eine Diskussion mit den „emotional zu labilen“ Patienten hätte „mehr Schaden als Gutes bewirkt“.

Aus ihren Recherchen zieht die Autorin den Schluß, daß die niederländische Regelung keinesfalls Vorbild für die deutsche Gesetzgebung sein dürfe. Massivem Mißbrauch sei Tür und Tor geöffnet, weil die Erfüllung der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nicht kontrollierbar sei. Der „rechtfertigende Notstand des Arztes“ – nachzulesen in der Begründung zu einem Freispruch – werde zur Regel, der Notstand des Patienten werde dagegen irrelevant.

Die ÖAR appelliert daher neuerlich an die Bundesregierung, gegen die Forderung nach aktiver Sterbehilfe tätig zu werden, indem sie ein österreichweites Programm zum Ausbau der Palliativmedizin erarbeitet und dieses finanziell entsprechend dotiert.

Der niederländische Weg darf kein europäischer Weg werden!

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