Vasold/Rompolt (SPÖ): „Eine aktive Lobby für Menschen mit Behinderungen“

Wiener Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer 'Gemeinderätlichen Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit'

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

„Seien wir eine aktive Lobby für Menschen mit Behinderungen, für Inklusion und Barrierefreiheit“, mit diesen Worten beendet SP-Gemeinderätin Stefanie Vasold ihre heutige Rede zum Allparteienantrag für eine ‚Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit‘, der in der heutigen Gemeinderatssitzung eingebracht wurde.

„Mich freut, dass dieser Antrag von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht wurde“, zeigt sich Vasold zufrieden.

Das oberste Ziel dieser Kommission ist die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für alle Menschen in dieser Stadt. Zentral sind dabei die Förderung und das Einbeziehen von Organisationen der Selbstvertretung und Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen (IVMB).

„Die Betroffenen selbst sind die Expert:innen für ihr Leben. Sie wissen am besten, was es braucht und wo es hapert“, so SP-Gemeinderätin Astrid Rompolt. „Diesbezüglich unterscheidet sich die Kommission auch von den meisten anderen. Denn schon in der Zusammensetzung ist festgehalten, dass die Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen der Kommission fix beigezogen ist.“

Erstmals ins Leben gerufen wurde diese Kommission im Jahr 1983 im Gemeinderat. Damals hieß sie noch „Gemeinderätliche Behindertenkommission“.

Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit

Die Umbenennung zu ‚Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit‘ spiegelt dabei einen Paradigmenwechsel wieder, so Vasold: Es geht nicht nur um Menschen mit Behinderungen, sondern vor allem auch um Strukturen und Rahmenbedingungen, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen behindern.“

Somit ist es die Aufgabe der Kommission, die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen zu erheben, notwendige Maßnahmen zu beraten und Vorschläge an die zuständigen Organe zu entwickeln und heranzutragen.

Thematische Schwerpunkte der Kommission:

  1. Förderung von Integrationsmaßnahmen im gesamten Lebenslauf eines Menschen mit Behinderung
  2. Förderung eines selbstbestimmten Lebens
  3. Förderung der Gleichstellung
  4. Planmäßiger Ausbaus der Arbeitsintegration und der Arbeitsassistenz unter gleichzeitiger Beachtung der Wechselwirkungen zwischen geschützter Arbeit und/oder der Beschäftigungstherapie und unter Einbeziehung von Förderungsmöglichkeiten der Europäischen Union
  5. Aufnahme von Dienstnehmer:innen mit Behinderung durch die Stadt Wien
  6. Weiterer Ausbau von integrativen Wohnmöglichkeiten und der ambulanten Wohnbetreuung sowie der persönlichen Assistenz
  7. Beseitigung von Barrieren in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie z.B. der Kultur- und Freizeiteinrichtungen und des Verkehrs
  8. Förderung von Selbsthilfegruppen und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung
  9. Förderung von Mobilität und der Freizeitmöglichkeiten in der Stadt
  10. Förderung der Betreuung älterer Menschen mit Behinderung
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

3 Kommentare

  • Habe Interesse bzgl.info…

  • anton steiner ist zuzustimmen. punkt vier bekennt sich NICHT zu einer vorbehaltlosen förderung behinderter menschen auf dem arbeitsmarkt.
    weiters fehlt in dem programm der bezug auf die UN-behindertenkonvention und die tätigkeit der monitoringausschüsse.

    außerdem ist festzustellen, daß alle punkte äußerst vage formuliert sind. da wollte man sich offensichtlich nicht allzusehr selbst verpflichten. was soll unter förderung von mobilität und freizeitmöglichkeiten in der stadt verstanden werden? 70% aller lokale in einkaufsstraßen sind nicht barrierefrei, etliche restaurants detto, weit mehr als die hälfte der wiener kaffeehäuser etc. von wirksamen sanktionen gegenüber andauernder verstöße gegen die barrierefreiheit ist KEINE rede. selbst das berühmte restaurant „fabios“ in der tuchlauben hat weder einen barrierefreien zugang noch eine behindertengerechte toilette. auf nachfrage heißt es, es wurde noch nie kontrolliert. auch findet sich kein satz gegen die weitere einrichtung von sonderschulen – was gegen alle verpflichtungen aus der UN-konvention verstößt.
    fazit: ein wischiwaschi-programm, dessen umsetzung keine substantiellen verbesserungen erwarten läßt. themenverfehlung!

  • Punkt 4:
    Planmäßiger Ausbaus der Arbeitsintegration und der Arbeitsassistenz unter gleichzeitiger Beachtung der Wechselwirkungen zwischen geschützter Arbeit und/oder der Beschäftigungstherapie und unter Einbeziehung von Förderungsmöglichkeiten der Europäischen Union
    Hier sehen wir keine Chance auf Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung!
    „Beschäftigungstherapie und geschützte Werkstätten“ bedeuten Segregation von Menschen mit Behinderung!
    Ein Paradigmenwechsel sieht anders aus!
    Mit freundlichen Grüßen von Anton Steiner für die Allianz gegen Fremdbestimmung!
    asteiner@aon.at