Veranstaltung am Tag der Menschenrechte: Barrierefreies Wohnen ist machbar!

Das Recht auf die selbstbestimmte Wahl der Wohnform ist ein menschliches Grundbedürfnis, und daher ein Menschenrecht für alle.

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Dennoch ist die freie Entscheidung über die Wohnform noch nicht selbstverständlich im Alltag von Menschen mit Behinderungen. Das Recht, den Aufenthaltsort frei zu wählen, selbst zu entscheiden, wo und mit wem gelebt wird, steht aber allen zu. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht genötigt sein, in besonderen Wohnformen zu leben!

Dazu wurden am Dienstag, 10.12.2013, dem Tag der Menschenrechte, die Ergebnisse des Projektes „Wohnbau barrierefrei“ präsentiert, welches mit Mitteln der EU, des BMASK u.a. durchgeführt wurde und an dem die ÖAR maßgeblich beteiligt war.

Nach Art 9 Abs. 1 und Art 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist Österreich verpflichtet, geeignete Maßnahmen dafür zu treffen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Gebäuden und so auch zu Wohnhäusern haben.

Die Studien der ÖAR und des Klagsverbandes empfehlen insbesondere, das Recht auf Beseitigung von Barrieren gesetzlich festzuschreiben, die Aufnahme von Barrierefreiheit als Gegenstand in Fachausbildungen aufzunehmen und barrierefreie Anpassbarkeit für Wohnbauten sicherzustellen. Dazu sei kompetente Beratung bei der Planung und gezielter Einsatz der Mittel der Wohnbauförderung erforderlich, so DI Doris Ossberger, Verfasserin der bautechnischen Studie für die ÖAR. Die nun vorliegenden Ergebnisse des EU-Projektes, welches von Wien Work durchgeführt wurde, zeigen, dass Handlungsbedarf besteht.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, hält fest: „Ich sitze seit 47 Jahren im Rollstuhl und kann nicht noch einmal 50 Jahre auf die Umsetzung warten. Guter Wille alleine reicht nicht! Es braucht durchsetzbare Rechte für Menschen mit Behinderungen, jetzt gleich.
Der Anspruch auf Beseitigung von Barrieren muss sofort gesetzlich verankert werden.“

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