Veranstaltungsbericht: Mehr Inklusion durch Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Zu den Staatenberichten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland und Österreich und zur länderübergreifenden Vernetzung fand eine rechtswissenschaftliche Fachtagung statt. Dabei trafen sich Menschen aus Wissenschaft und Praxis in Innsbruck.

Menschen sitzen und schauen auf eine Vortragspräsentation. Links und rechts Banner mit Aufschrift Universität Innsbruck
BIZEPS

Am 13. Februar 2020 trafen sich Personen aus der Wissenschaft und aus der Praxis, Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter und Interessierte an der UN-BRK in der Aula der Universität Innsbruck. Das Thema der Tagung, die von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Innsbruck veranstaltet wurde, war die aktuelle Umsetzung der UN-BRK in Österreich und Deutschland.

Darüber hinaus wurden auch einzelne Artikel der Konvention, wie beispielsweise das Recht auf Arbeit, diskutiert. Danach wurden Erfahrungen und Schwierigkeiten aus der praktischen Umsetzung der Konvention besprochen. Abschließend gab es Vorträge zur Umsetzung der Konvention in Ostasien und auf EU-Ebene.

Die Veranstaltung verfügte über ein vielfältiges Programm mit Rednerinnen und Rednern aus Deutschland, Österreich, Taiwan und Irland. (Rückblick)

Die einführenden Reden der Veranstalter

Die beiden Veranstalter, Felix Welti (Universität Kassel) und Michael Ganner (Universität Innsbruck), plädierten für die Umsetzung der UN-BRK in nationales Recht. Darüber hinaus lobten sie die Monitoringausschüsse beider Staaten, die einiges zu einer guten Umsetzung auf Bundes- und Länderebene beitragen.

Ganner bezog sich abschließend noch auf das aktuelle Regierungsprogramm. Er zitierte folgende Passage: „Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention – mit dem Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft sicherzustellen – ratifiziert. Die nächsten Jahre sind nun der intensiven Umsetzung zu widmen.“ (Seite 278)

Dabei seien laut Ganner Wissenschaft und Gesellschaft angehalten, zu beobachten, ob dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt wird. Vor allem der nächste Nationale Aktionsplan, der aktuell erarbeitet wird, wird Auskunft über die weitere Umsetzung der Konvention in Österreich geben.

Staatenprüfungen

Volker Schönwiese und Petra Flieger referierten über die Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in Österreich im Jahr 2013.  Sie griffen daraus einige Verbesserungsvorschläge für Österreich auf. So erwähnten sie den dringend notwendigen Ausbau von leistbarem barrierefreien Wohnraum.

Beispiele der Aussonderung in Österreich
Petra Flieger / Volker Schönwiese

Zu viele Menschen mit Behinderungen, darunter vor allem Kinder und Jugendliche, sind in Österreich in Heimen untergebracht. Das sollte sich nach der Staatenprüfung ändern. Jedoch passiert in Österreich das Gegenteil. Es werden aktuell wieder zusätzliche Einrichtungen geschaffen.

Beispiele hierfür sind der Neubau des Konradinums durch das Land Salzburg und das Förder- und Pflegeheim Perchtoldsdorf in Niederösterreich.

Das Recht auf Arbeit

In der Arbeitsgruppe, die sich mit dem Recht auf Arbeit auseinandersetzte, gab es Stellungnahmen von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung Deutschland.

Hansjörg Hofer betonte, dass der Arbeitsmarkt auch in Zukunft eine große Herausforderung darstellen wird. Er stellte sich die Frage, wie wir als Gesellschaft mit der zunehmenden Spezialisierung und Technisierung am Arbeitsmarkt umgehen können. Dabei äußerte er Skepsis gegenüber dem neuen AMS-Algorithmus zur Einstufung von Arbeitssuchenden.

Mann steht hinter Rednerpult mit Aufschrift Universität Innsbruck
BIZEPS

Darüber hinaus werden laut Hofer junge Menschen mit Behinderungen Österreich zu schnell und zu leichtfertig als „arbeitsunfähig“ eingestuft. Das Recht auf Arbeit wird ihnen zu schnell verwehrt.

In Deutschland und Österreich steigen die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit Behinderungen, während sie bei Menschen ohne Behinderungen rückläufig sind, wies Jürgen Dusel im Anschluss an Hofer auf aktuelle Arbeitsmarktzahlen hin. Das müsse sich ändern.

Dusel führte aus, dass Arbeitsplätze Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeuten. Teilhabe wird nur durch Inklusion geschaffen. Dusel ging dabei vor allem auf die Gesellschaft als Demokratie ein. „Demokratie und Inklusion sind zwei Seiten derselben Medaille“, so Dusel.

Das heißt, nur eine inklusive Gesellschaft ist auch eine demokratische Gesellschaft.

Barrierefreiheit

Es war sichergestellt worden, dass es während der gesamten Veranstaltung Gebärdensprachdolmetschung gab. Auch die induktive Höranlage war eingeschaltet und alle Sprecherinnen und Sprecher benutzten das Mikrofon. Damit war auch für akustische Barrierefreiheit gesorgt. Besonders zu erwähnen ist der Regenerationsraum.

Dieser Raum befindet sich im Universitätsgebäude und steht Menschen zur Verfügung, die eine private Auszeit brauchen. Er kann zum Beispiel zur Medikamenteneinnahme oder zur Beruhigung genutzt werden.

Aus dem Publikum kam während der Veranstaltung jedoch Kritik zur Verständlichkeit der Vorträge für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ein Selbstvertreter mit Lernschwierigkeiten meinte gegenüber BIZEPS, dass er sich eine einfachere Sprache gewünscht hätte. Sein Vorschlag für die nächste Veranstaltung wäre ein Zeichenprotokoll, oder eine kurze Zusammenfassung in einfacher Sprache von jedem Vortrag.

Update: Der Tagungsband ist online verfügbar.

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