Verband der Versicherungsunternehmen zu Versicherungsausschlüssen

Ist es für einen Menschen mit HIV-Infektion in Österreich möglich, eine Lebensversicherung abzuschließen? - Die aidsHilfe Kärnten fragte nach.

Symbolbild: Versicherungen
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In den USA sowie in einigen europäischen Ländern gehen immer mehr Lebensversicherungen dazu über, Menschen mit einer HIV-Infektion als Kunden und Kundinnen anzunehmen.

Aus aktuellem Anlass, konfrontierte Dr. Günther Nagele, Leiter der Kärntner aidsHilfe, alle 38 Gesellschaften, welche hierzulande Lebensversicherungen anbieten, mit der Frage, ob eine HIV-Infektion kein Ausschließungsgrund beim Abschluss einer Lebensversicherung mehr sei. (Siehe Ausgabe 4/2012 in PlusMinus)

Verband der Versicherungsunternehmen antwortet

Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ), gab als Interessensvertretung folgende Antwort: „Die Versicherungswirtschaft ist sehr darum bemüht, dass Menschen weder mittelbar noch unmittelbar diskriminiert werden und Versicherungen, dem konkreten Risiko Rechnung tragend, nur zu fairen und angemessenen Bedingungen angeboten werden.“

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention geben klar zu verstehen, dass Diskriminierung auch in diesem Bereich längst nicht mehr vertretbar ist, dessen scheint sich der VVÖ bewusst zu sein, wenn er schreibt: „Undifferenzierte und pauschale Ausschlüsse in Versicherungsbedingungen sind daher nicht nur nicht gewünscht, sie widersprechen sowohl den Bestimmungen des BGStG als auch der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“

Kein genereller Ausschließungsgrund

Auch HIV-Infektionen stellen daher keinen generellen Ausschließungsgrund für den Abschluss einer Lebensversicherung dar. Sondern es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Versicherung möglich ist, dabei wird der jeweils konkrete Krankheitsverlauf berücksichtigt.

Von Interesse ist auch die weitere Ausführung des VVÖ, wenn es um die konkrete Entscheidungsfindung im Einzelfall geht:

„Für eine individuelle Einschätzung von Vorerkrankungen und ‚Gesundheitsstörungen’ sind neben statistischen Erhebungen insbesondere auch medizinische Erkenntnisse und ihre Anwendung auf den Einzelfall und die Erfahrungswerte der Risikoprüfer unerlässlich. Denn erst durch diese immer genauer und individueller gewordenen Möglichkeiten zur Risikodifferenzierung und Erkenntnisse ist es heute möglich geworden, viel größer werdende Teile der Versicherungswilligen auch mit Vorerkrankungen und Gesundheitsstörungen zu versichern, wenn auch gegen Vereinbarung von risikoausgleichenden Zuschlägen, als dies früher der Fall war.“

Von den 38 angeschriebenen Versicherungsanbietern meldeten sich, innerhalb von einem Monat, lediglich 9 mit einem Antwortschreiben. Zwei Anbieter gaben an, dass Menschen mit HIV-Infektion bei ihnen momentan nicht als Kundinnen und Kunden angenommen werden.

Die weiteren Versicherungsunternehmer schrieben, dass sie offen seien, wenn ein/e mögliche/r zukünftiger Kunde / eine Kundin mit HIV-Infektion eine Lebensversicherung abschließen will.

Individuelle Entscheidungsfindung

Bei den Kriterien der individuellen Entscheidungsfindung gab sich manch Anbieter auskunftsfreudiger und mancher weniger. In einem Schreiben hieß es zum Beispiel, dass vollständige Informationen zur Anamnese, zur Therapie sowie Laborwerte herangezogen wurden.

Manch anderer hielt sich bedeckter und schrieb, dass es nach Antragstellung und Begutachtung der Details eine Einzelfallentscheidung gebe.

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