Verbandsklage-Urteil: Bildungsministerium verhindert UN-BRK-konformen Zugang zu Inklusiver Bildung

Der Monitoringausschuss begrüßt das richtungsweisende Verbandsklage-Urteil außerordentlich und gratuliert dem Klagsverband zur ersten Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Es zeigt exemplarisch die rechtlichen Mängel und Versäumnisse im Bereich Inklusiver Bildung auf.

Tobias Buchner - Monitoringausschuss
Österreichischer Behindertenrat

Im Urteil wird eine Diskriminierung im Zugang zu Bildung für Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen festgestellt. Persönliche Assistenz steht nur manchen Schüler*innen in Bundesschulen zur Verfügung, nicht allen Gruppen der Schüler*innen mit Behinderungen. Dies verstößt klar gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Denn mit Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet Österreich sich dazu, dass alle Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit Kindern ohne Behinderungen lernen können.

„Das Urteil zeigt, dass wir vom Ziel der Inklusiven Bildung noch viel zu weit entfernt sind. Inklusive Bildung muss zum Recht werden und darf nicht von der Gnade oder dem Gutwillen der Bildungsadministration abhängen. Dass das Bildungsministerium das Urteil anerkennt und umsetzen wird, ist positiv. Aber es ist nur ein Mosaikstein für das Gesamtbild einer inklusiven Bildung. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Familien erst klagen müssen, um die Unterstützung zu erhalten, die sie für Teilhabe an Bildung benötigen“, so Tobias Buchner (Vorsitzteam Unabhängiger Monitoringausschuss).

Bei dem von der Verbandsklage behandelten Thema der Assistenz handelt es sich jedoch nur um eines von vielen Problemen bei der Umsetzung Inklusiver Bildung. „In Österreich werden die verbindlichen Vorgaben des Artikel 24 kontinuierlich und eklatant vernachlässigt. Dies betrifft viele wichtige Bereiche, in denen kaum Anstrengungen unternommen werden“, so Buchner.

Dazu zählen laut Ausschuss unter anderem:

  • Die Maßnahmen zum flächendeckenden Ausbau Inklusiver Bildung sind ungenügend.
  • Das separierende Sonderschulsystem wird aufrechterhalten und sogar ausgebaut.
  • Barrierefreiheit an Schulen ist kaum vorhanden. Schüler*innen mit Behinderungen werden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen nicht einbezogen.
  • Zugang zu Studium und Lehrer*innenausbildung ist für Menschen mit Behinderungen erschwert.

„Das Verbandsklage-Urteil sollte für das Bildungsministerium ein mahnender Vorgeschmack auf die UN-Staatenprüfung sein und zu weitgreifenden Maßnahmen anregen. Der Weg zur Inklusiven Bildung in Österreich und damit zur Umsetzung der UN-BRK ist noch erschreckend lang, wie der Monitoringausschuss in Kürze mit einem Sonderbericht zu Inklusiver Bildung und im Rahmen der UN-Staatenprüfung im Sommer detailliert aufzeigen wird“, erläutert Daniela Rammel (Vorsitzteam Unabhängiger Monitoringausschuss).

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.