Verbandsklagerecht im Behindertengleichstellungsrecht auch für den Klagsverband

Dringender Appell an die Parlamentsparteien: „Nur wenn wir Verbandsklagen machen können, ist es möglich, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu beenden und internationale menschenrechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft zu erfüllen“, so Generalsekretär Frey.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Der Klagsverband appelliert an die Verantwortlichen der SPÖ und der Parlamentsparteien, das Verbandsklagerecht auch für den Klagsverband zu ermöglichen, damit Menschen mit Behinderungen endlich ein effizientes Rechtsinstrument zur Verfügung steht, um Diskriminierungen zu beenden.

Verbandsklage für den Klagsverband: effiziente Rechtsdurchsetzung für Menschen mit Behinderungen

„Wir begrüßen den Vorschlag, der bei der Inklusions-Enquete der SPÖ im Parlament gemacht wurde, dem Behindertenanwalt eine Verbandsklagemöglichkeit einzuräumen“, präzisiert Frey und ergänzt: „Damit wir aber endlich ein Instrument in der Hand haben, mit dem wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirkungsvoll durchsetzen können, muss der Klagsverband als NGO mit der größten Erfahrung in diesem Bereich ebenfalls die Möglichkeit zur Verbandsklage bekommen.“

Allerdings müsse das Recht, diskriminierende Bestimmungen oder Barrieren für alle Betroffenen einzuklagen, mit einem Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch verbunden sein.

„Opfer von Diskriminierung wollen, dass die Diskriminierung aufhört“

„Menschen mit Behinderungen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen, erleben die rechtlichen Möglichkeiten in Österreich oft als zahnlos“, unterstreicht Andrea Ludwig, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband. Sie hat bereits zahlreiche Verfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht geführt: „Das Gesetz macht es den Betroffenen derzeit nicht leicht, sich zur Wehr zu setzen“, erklärt die Juristin.

Auch bei einem gewonnen Verfahren würden die Klägerinnen und Kläger nur einen Schadenersatz bekommen, der selten mehr als ein paar hundert Euro ausmache. „Die Barrieren und die Diskriminierungen bleiben aber bestehen. Dagegen können wir nichts tun und das verstehen die Menschen nicht“, so Ludwig. Dabei sei die inklusive Teilhabe an der Gesellschaft ein Menschenrecht.

Um wirklich effizient gegen Diskriminierung zu wirken, müsse eine Verbandsklage einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung beinhalten.

Bäckerei, Bim, Blick auf Wien

Der Klagsverband hat bereits umfangreiche Erfahrungen mit Klagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG):

Eine Bäckerei wird umgebaut, die Rampe am Eingang wird durch eine Stufe ersetzt – ein Fall für den Klagsverband. Die Stadt Wien genehmigt einen Aussichtsturm, obwohl er mit dem Rollstuhl nicht befahrbar ist – ein Fall für den Klagsverband. Auch die DVD, die der ORF mit Steuergeldern aber ohne Untertitel produziert hat oder der Bus der Wiener Linien, der einen Rollstuhlfahrer an der Haltestelle einfach nicht mitgenommen hat – alles Fälle für den Klagsverband.

Verbandsklage bei Versicherungsverträgen möglich

Der Klagsverband hat seit 2013 bereits ein Verbandsklagerecht nach dem BGStG – allerdings nur sehr eingeschränkt auf Versicherungsverträge. Und auch in diesem Bereich konnte die NGO bereits Erfahrung sammeln, nämlich mit einer Schlichtung, die als Vorstufe zur Klage zwingend vorgeschrieben ist.

Mit der Verbandsklage zu einer inklusiven Gesellschaft

Österreich würde mit einer Verbandsklagemöglichkeit für den Klagsverband und den Behindertenawalt seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen, die mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen wurden. Diese besagt, dass Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe an allen Lebensbereichen ermöglicht werden muss.

Aber auch im Bericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechtes (Seite 157) aus dem Jahr 2012 wurde die Möglichkeit einer Verbandsklage für den Klagsverband ausdrücklich gefordert.

Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und damit zugesichert, Personen mit Behinderungen die volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Verbandsklage für den Klagsverband und den Behindertenanwalt wäre ein bedeutender Schritt, um diese Vision Realität werden zu lassen.

zum Herunterladen: Ergebnisse der Workshops der SPÖ Inklusions-Enquete 29. Mai 2017 (Vorschlag zur Verbandsklage Seite 1, letzter Absatz)

 
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