Verbessern Sie diesen Gesetzesentwurf!

Am 17. Juni 2020 endete die Begutachtungsfrist für den Entwurf eines Salzburger Landesgesetzes für kostenreduzierten Wohnbau. Dieses Gesetz sieht vor, dass wesentliche Standards für Barrierefreiheit nicht eingehalten werden müssen, um leistbare Wohnungen zu bauen.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Der Klagsverband hat dieses Vorhaben bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf massiv kritisiert.

In einem offenen Brief vom 17. Juni 2020 hat der Klagsverband die Landtagsabgeordneten ersucht, dem Gesetzesentwurf in dieser Form nicht zuzustimmen.

Hier der Wortlaut des offenen Briefes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zugang zu leistbarem Wohnen in Salzburg ist seit Jahren ein drängendes Thema.

Daher ist die Initiative der Salzburger Landesregierung kostengünstige Wohnungen zu schaffen, grundsätzlich zu begrüßen – nicht aber die gewählte Vorgangsweise.

Der vorliegende Gesetzesentwurf will leistbares Wohnen möglich machen, indem bei der Errichtung neuer Wohnungen auf wesentliche Standards für Barrierefreiheit verzichtet wird.

Dem ist aus mehreren Gründen zu widersprechen:

  • Bereits bisher ist nur ein sehr geringer Anteil des Altbestands an Salzburger Wohnraum barrierefrei. Daher sollte zumindest bei Neubauten und Generalsanierungen darauf geachtet werden, diesen Anteil zu heben.
  • Menschen mit Behinderungen sind von Benachteiligungen in praktisch allen Lebensbereichen betroffen – auch am Arbeitsmarkt. Sie bilden daher eine Gruppe, die auch aus finanzieller Sicht besonders von leistbarem Wohnbau profitieren sollte. Der Entwurf macht aber genau das Gegenteil!
  • Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen (UN-BRK) ratifiziert. Darin verpflichtet sich die Republik – Bund, Länder und Gemeinden – Menschen mit Behinderungen nicht zu benachteiligen. Der vorliegende Entwurf widerspricht der UN-BRK diametral. 

Wir ersuchen Sie, den Entwurf im Sinn der UN-BRK zu verbessern, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen anzuerkennen und im Sinne einer inklusiven Gesellschaft Wohnungen zu schaffen, die für Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und Familien mit Kindern nicht nur leistbar, sondern auch zugänglich sind!

Die Stellungnahme des Klagsverbands im Begutachtungsverfahren können Sie hier herunterladen.

Der Klagsverband hofft, mit dieser Stellungnahme einen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit, Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit in Salzburg zu leisten!

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2 Kommentare

  • Vielen Dank für euren fundierten Einsatz!
    Was fällt bitte den Salzburger LandespolitikerInnen ein?

    Auch OÖ diskriminiert auf diese Weise! Was für ein Un-Recht – was für eine Schande!!!

  • Wenn das Gesetz so kommt wie vorgesehen ist das zwar kurzfristig billiger. Längerfristig werden dadurch mehr Pflegeheime benötigt weil Menschen mit Behinderung und Alte Menschen nicht in ihren Wohnungen bleiben können. Bzw. brauchen sie mehr Pflege. Das ist wesentlich teurer als gleich beim Neubau auf Barrierefreiheit zu setzen. Wenn ein Haus von Anfang an Barrierefrei geplant wird kostet es soviel wie die Baustelle nach Fertigstellung zu reinigen.