Verbesserung der Klagemöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände gefordert

Der Klagsverband fordert seit langem ein Verbandsklagerecht.

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Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts der EU-Grundrechteagentur zur Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinie in den 27 Mitgliedstaaten sieht auch das Deutsche Institut für Menschenrechte darin eine große Notwendigkeit.

„Wir benötigen in Deutschland ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände“, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, „denn gerade in Fällen indirekter und struktureller Diskriminierung ist das Mittel der Individualklage nicht ausreichend. Der Schutz vor Diskriminierung ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, seine Umsetzung darf nicht auf einzelne abgewälzt werden“.

Auch der Bericht der EU-Grundrechteagentur weise auf die Notwendigkeit hin, Verbandsklagerechte zu schaffen, entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen sowie Beratungsstrukturen aufzubauen und zu stärken.

Für Deutschland empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte daher Förderprogramme für den Aufbau von Beratungsstellen, die eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für von Diskriminierung betroffene Personen leisten können. Diese Programme sollten insbesondere Beratung durch Selbsthilfeorganisationen (zum Beispiel peer-to-peer-Beratung) fördern, da Selbsthilfeorganisationen das Vertrauen potenziell Betroffener genießen – insbesondere in Fällen von Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen wie Polizei oder Schule. Zudem sollten der Aufbau juristischer Expertise sowie die Anwendung der verbandsspezifischen Rechte in den Verbänden gezielt gefördert werden und zuwendungsfähig sein.

Seine Empfehlungen stützt das Institut auf die Ergebnisse seines Projekts „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände“. Ziel des Projektes war es, die Durchsetzung und Geltendmachung von Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und damit eine Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland zu fördern. Es erscheint die Projektdokumentation „Verbände aktiv gegen Diskriminierung. Das Projekt Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände“.

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