Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Straßenverkehr

Zentraler Punkt eines verkehrspolitischen Themenblocks im Nationalrat war heute eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die vor allem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt und einstimmig beschlossen wurde.

Parlament
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Durch die 27. StVO-Novelle kommt es zu einigen Erleichterungen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.

So wird u.a. InhaberInnen von sogenannten § 29b-Parkausweisen das Befahren von Fußgängerzonen gestattet, um ihnen den Besuch von Arztpraxen und Therapieeinrichtungen zu ermöglichen. Zudem sollen sie in Halte- bzw. Parkverboten, die durch gelbe Bodenmarkierungen kundgemacht sind, halten oder parken dürfen.

Außerdem wird durch ein explizites Halte- und Parkverbot die Benützbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung sichergestellt.

345.000 Menschen mit Behinderung werde damit der Alltag wesentlich erleichtert, resümierte SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl. Sein Fraktionskollege Dietmar Keck begrüßte vor allem die Verbesserungen für sehbehinderte Menschen durch die Anordnung einer Mindesthöhe für Verkehrszeichen. Viel Lob für die Novelle spendeten auch die ÖVP-Abgeordneten Gertrude Aubauer und Andreas Ottenschläger.

Das Parlament setze ein gemeinsames Zeichen in Richtung verstärkter Rücksichtnahme auf Menschen mit Behinderung, zeigte sich die Seniorensprecherin der Volkspartei erfreut. Ottenschläger wiederum verband seine Zustimmung mit einem kritischen Schwenk zu aktuellen Vorfällen in Wien. Er erinnerte an die gestrige Sperre der Ringstraße, die 74. in diesem Jahr, wie er vorrechnete, und rief dazu auf, die verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen nicht gegeneinander auszuspielen.

Die Sprecher der Opposition teilten die positive Eischätzung der Regierungsparteien, fanden aber in der Novelle auch einige Wermutstropfen. So vermisste Grünen-Verkehrssprecher Georg Willi eine rückwirkende Umsetzung der Regelung bezüglich der Festlegung einer Mindesthöhe für Verkehrszeichen.

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