ORF: Internationaler Überblick zu Gesetzgebung und Praxis der Sterbehilfe.
Der ORF gibt einen Überblick über die Sterbehilfe betreffenden Regelungen in den einzelnen Ländern. Die Niederlande nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein indem sie die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen legalisiert haben. „In den meisten Ländern der Welt ist dieses Thema jedoch ein Tabu. Einige Staaten lassen „Hilfe beim Selbstmord“ stillschweigend zu. Die meisten Länder weigern sich, die aktive Sterbehilfe gesetzlich zu regeln.“, führt der ORF weiter aus.
„In Österreich ist aktive Sterbehilfe sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich nach dem Ärztegesetz verboten. Der Arzt ist aber nicht verpflichtet, aussichtslose Heilmethoden anzuwenden. Alles Tun oder Unterlassen, das kausal den Tod herbeiführen würde, ist verboten. Für „Tötung auf Verlangen“ („Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet“) sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.“, berichtet der ORF über die Rechtslage in Österreich.
„In Deutschland ist aktive Sterbehilfe (Euthanasie) verboten. Der Paragraf 216 bedroht „Tötung auf Verlangen“ mit bis zu fünf Jahren Haft. Nur wer bei Patienten „in unmittelbarer Todesnähe“ lebensverlängernde Maßnahmen unterlässt, also etwa die Beatmungsmaschine abstellt, kann im Fall der so genannten indirekten Sterbehilfe straffrei bleiben.“, so der ORF.
„In der Schweiz besorgt eine Hilfsorganisation „Exit“ Todeswilligen und unheilbar Kranken ein ärztliches Attest für Gift, das diese dann selbst einnehmen.
In Dänemark können todkranke Patienten selbst über das Ende ihrer Behandlung entscheiden. Seit dem 1. Oktober 1992 können Dänen für den Fall einer unheilbaren Krankheit oder eines schweren Unfalls ein „medizinisches Testament“ verfassen, das von den Ärzten respektiert werden muss.
In Schweden ist „Hilfe beim Selbstmord“ kein strafbares Vergehen. In Extremfällen dürfen Ärzte die Atemgeräte abschalten.
In Frankreich ist Sterbehilfe illegal. Das Strafgesetzbuch unterscheidet jedoch zwischen aktiver Sterbehilfe – einer gezielten Herbeiführung des Todes, gleichzusetzen mit Mord – und „fehlender Behandlung“, die mit unterlassener Hilfeleistung für Menschen in Gefahr verglichen werden kann.
Auch in Großbritannien ist die Sterbehilfe gegen das Gesetz. 1993 und 1994 ermächtigte die Justiz jedoch Mediziner, das Leiden von Patienten zu beenden, die künstlich am Leben gehalten wurden. In Schottland erhielt eine Patientin im Juni 1996 zum ersten Mal die „Erlaubnis zum Sterben“.
In den USA verbietet das Bundesgesetz eine aktive Sterbehilfe. Im November 1998 stimmten die Bürger des US-Bundesstaats Michigan in einem Referendum gegen eine Legalisierung der „Hilfe beim Selbstmord“. Einzig der Bundesstaat Oregon lässt seit 1994 Sterbehilfe zu, wenn die Kranken keine Aussicht auf Heilung haben und die Sterbehilfe formell beantragen. Da sich jedoch ein Gericht des Bundesstaats gegen die Anwendung der Sterbehilfe aussprach, wurde sie bisher nie praktiziert. Im April 1996 erklärte das Bundesberufungsgericht von New York, das auch für Vermont und Connecticut zuständig ist, die ärztliche Sterbehilfe für zulässig.
In der australischen Provinz Northern Territory wurde im Juli 1996 ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verabschiedet. Auf Bundesebene wurde es jedoch wenige Monate später wieder ausgehebelt.
In Lateinamerika ließ das kolumbianische Verfassungsgericht im Mai 1997 die aktive Sterbehilfe zu. Sterbenskranke müssen sie jedoch ausdrücklich beantragen.
Die chinesische Regierung genehmigte Krankenhäusern 1998, aktive Sterbehilfe zu praktizieren, wenn ein Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet.“, so der Überblick des ORF.