Verein accessible media setzt sich als Ziel für 2009: WCAG 2.0 in Deutsch

Groß war die Freude, als das W3C am 11. Dezember 2008 die neuen Richtlinien für barrierefreie Web-Angebote veröffentlichte. Nun ist der nächste Schritt gefragt.

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Die WCAG 2.0 sind eine „gute Arbeit geworden, die sich sehen lassen kann“, ist sich Shadi Abou-Zahra von der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) mit den Expertinnen und Experten im Bereich barrierefreies Web-Angebot einig.

„Ein wichtiger Aspekt der neuen Richtlinien ist, dass besonders auf Testbarkeit Wert gelegt wurde“, verwies Eva Papst vom Verein accessible media auf einen der verbesserten Punkte der neuen Richtlinien.

Damit möglichst viele den Inhalt der neuen Richtlinien verstehen und umsetzen können, bedarf es dringend einer deutschen Übersetzung der WCAG. Erste Gespräche zur Bildung einer Arbeitsgruppe haben schon stattgefunden und bei der Generalversammlung von accessible media am 12. März 2009 wurde festgehalten, dass accessible media dies als eine der vordringlichen Maßnahmen für 2009 sieht und sich zum Ziel gesetzt, an der Erarbeitung einer deutschen Übersetzung der WCAG intensiv mitzuwirken.

„Es liegt auf der Hand“ – so Papst – „da eine übersetzte Richtlinie für viele Verantwortliche eine große Hilfe im Alltag wäre.“

Umstellungsprozess

In Österreich läuft der Umstellungsprozess von WCAG 1.0 auf WCAG 2.0 bei den Ministerien schon und findet auch in geänderten Accessiblity-Statements Niederschlag.

„Mit den – am 11.12.2008 durch World Wide Web Consortium veröffentlichten – Web Content Accessiblity Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) ist nun ein flexibler und testbarer, neuer Standard für barrierefreies Webdesign verfügbar. Dieser deckt Zugänglichkeitsanforderungen für alle Arten von Web-Inhalten (Text, Bilder, Audio und Video) sowie Web-Applikationen ab und definiert Technologie-unabhängige Richtlinien und Erfolgskriterien“, ist auf der Initiative „Digitales Österreich“ zu lesen.

Auf der Seite der von „Digitales Österreich“, die vom Bundeskanzleramt betrieben wird, ist weiters zu lesen: „Im Sinne der dynamischen Bezugnahme des § 1 Abs. 3 E-Government Gesetz auf den Stand der Technik erscheint es bedeutsam, die nun als W3C-Standard veröffentlichten WCAG 2.0 in die Überlegungen der Verwaltung betreffend die Gestaltung ihrer Webangebote einzubeziehen.“

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