Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses

Bei der Vereinsbehörde wurde am 18. Dezember 2017 der „Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses“ eingereicht. Warum wurde das gemacht? BIZEPS hat nachgefragt.

Johanna Mang, Christina Wurzinger und Martin Ladstätter gründen Verein für Monitoringausschuss
BIZEPS

Seit dem Jahr 2008 existiert auf Bundesebene der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Ausschuss war als ehrenamtliche Gruppe ohne eigenes Budget konzipiert und wurde vom Sozialministerium unterstützt.

Dies entsprach bei weitem nicht dem Standard der von den Vereinten Nationen vorgegebenen Standards (auch „Pariser Prinzipen“ genannt). Im Laufe der Jahre konnte die eine oder andere kleine Verbesserung erreicht werden.

Nun kommt es mit dem im Oktober 2017 vom Parlament beschlossenen Inklusionspaket zu einer großen Veränderung, weil zusätzlich ein Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses eingerichtet wurde.

Was ändert sich?

BIZEPS interviewte diesbezüglich die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Christina Wurzinger, um den Hintergrund zu erklären.

BIZEPS: Warum wurde der Verein gegründet?

Christina Wurzinger: Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt die Unabhängigkeit des Monitoringausschusses vor, damit dieser effektiv arbeiten kann. Dazu zählt auch ein unabhängiges Budget, um über eigene Räumlichkeiten und eigenes Personal verfügen zu können. Dies war in der bisherigen Konstruktion des Monitoringausschusses nicht vorgesehen.

Österreich wurde deswegen bei der letzten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von den Vereinten Nationen gerügt. Der Verein ist dazu da, diese Unabhängigkeit und eine bessere Arbeitsfähigkeit des Ausschusses zu ermöglichen. Er hat dazu ein gesetzlich vorgesehenes Budget zur Verfügung.

BIZEPS: Was soll der Verein machen?

Christina Wurzinger: Der Verein soll die Arbeit des Monitoringausschusses so gut wie möglich unterstützen. Außerdem soll er die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern und schützen. Er wird die administrativen Agenden des Ausschusses übernehmen, die bisher vom Sozialministerium erledigt wurden. Er stellt also das neue Büro des Monitoringausschusses dar.

Dazu gehört auch die Organisation von Veranstaltungen für den Ausschuss, die Unterstützung beim Verfassen von Dokumenten und sonstigen Materialien, sowie die Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Organisationen im Menschenrechtsbereich.

BIZEPS: Warum ist es wichtig, dass es diesen Verein gibt?

Christina Wurzinger: Der Verein stellt sicher, dass der Monitoringausschuss unabhängig und effizient arbeiten kann. Die Arbeit des Ausschusses hängt dann nicht mehr ausschließlich von der Verfügbarkeit von ehrenamtlich arbeitenden engagierten Mitgliedern ab, sondern hat eine fixe und kontinuierliche Basis, auf die er zurückgreifen kann.

Die Inhalte und wichtigen Entscheidungen werden aber nach wie vor im Monitoringausschuss selbst getroffen.

BIZEPS: Worin besteht der Fortschritt?

Christina Wurzinger: Unabhängigkeit, Flexibilität und Stabilität, dadurch auch verbesserte Arbeitseffizienz. 

BIZEPS: Wie kann man den Verein unterstützen?

Christina Wurzinger: Die Kooperation und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschen mit Behinderungen wird weiterhin von grundlegender Bedeutung für die Arbeit des Monitoringausschusses und somit für den Verein sein.

Die Teilnahme an partizipativen Veranstaltungen des Ausschusses, der regelmäßige Austausch und das Weitertragen der Grundlagen der UN-Behindertenrechtskonvention wären eine wesentliche Unterstützung für die Arbeit des Vereins.  

BIZEPS: Wir danken für das Interview.

Zweck des Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses ist laut Statuten:

Zweck des Vereins sind die Förderung und der Schutz der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑BRK; BGBl. III Nr. 105/2016) im Sinne des Art. 33 Abs. 2 UN‑BRK sowie die Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses (§§ 13g ff Bundesbehindertengesetz, BBG) bei der Besorgung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben.

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