Die Inanspruchnahme des Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen.
Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG einigten sich erfreulicherweise darauf, die bisherige Einigung betreffend einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Personen bis zur Wiederherstellung der dauerhaften Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse fortzuführen.