Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse verlängert

Die Inanspruchnahme des Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG einigten sich erfreulicherweise darauf, die bisherige Einigung betreffend einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Personen bis zur Wiederherstellung der dauerhaften Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse fortzuführen.

Nähere Informationen zum Fahrtendienst

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