Vereinssachwalter durch Heimaufsicht bestätigt

VSP fordert effektive Bewohnervertretung

Geriatriezentrum Am Wienerwald
wien.at

Der Unermüdlichkeit eines Vereinssachwalters ist es zu verdanken, dass das Thema Qualität in der Pflege wieder in das Bewusstsein der Öffentichkeit gerückt wurde.

Harald Haas, ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP), hat in seiner Aussage vor der gestrigen Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zu den Missständen in Lainz (GZW) seine Wahrnehmungen eindrucksvoll dargestellt.

Schon im Frühjahr 2003 hatte er sich an die MA 47 (Heimaufsicht) gewandt, weil die Wünsche seiner Klientin vor Ort kein Gehör fanden. Wie recht er mit seiner Beschwerde hatte, wurde gestern von der verantwortlichen Beamtin der MA 47 mehr als deutlich bestätigt.

Unsicherheiten beseitigen

Seine Beschwerde steht aber nicht allein: Schon 1999 hat der VSP im Bericht an den damaligen Justizminister Michalek die Wahrnehmungen der Sachwalter dargestellt („Im rechtsfreien Raum …“). Wie „rechtsfrei“ die Rahmensituationen im Alltag des Pflegebetriebs sein können, ist vom VSP immer wieder aufgezeigt worden. Eine gesetzliche Regelung über Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ist bislang nicht getroffen worden.

Nun liegt ein Entwurf des Justizministeriums für ein Heimaufenthaltsgesetz vor, das diese Unsicherheiten für das Pflegepersonal, die Angehörigen und die Betroffenen selbst beseitigen könnte. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für Freiheitsbeschränkungen in Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen ist unerlässlich, ebenso die Einrichtung einer Bewohnervertretung, die von den Ländern und damit auch den Heimträgern unabhängig ist.

Vertretung für Heimbewohner schaffen

Dazu Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft: „Es ist uns ein Anliegen, dass eine effektive gesetzliche Vertretung für Heimbewohner – ohne Einschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit – eingerichtet wird. Zu oft sind sie derzeit allein gelassen. Der Bund muss dafür die entsprechenden finanziellen Mitteln zur Verfügung stellen. Eine wirksame Vertretung der Heimbewohner vor Ort muss uns diesen Aufwand wert sein! Nur eine gesetzlich verankerte Heimbewohnervertretung sichert die Qualität der Pflege. Ein Bewohnervertreter – anders als ein Ombudsmann – ist mit einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis ausgestattet und kann in Zukunft einen Bewohner im Fall der Einschränkung seines Bewegungsspielraums gegenüber dem Heim effektiv vertreten.“

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