Vereinte Nationen prüfen Deutschland

Am 26. und 27. März wird der zuständige Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf prüfen, ob Deutschland die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention korrekt umsetzt.

Flagge Deutschland
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Die Lebenshilfe erinnert daran, dass dies an einem symbolträchtigen Datum geschieht: Vor genau sechs Jahren, am 26. März 2009, trat die UN-Konvention in Deutschland in Kraft.

In der sogenannten Staatenberichtsprüfung will der Fachausschuss jetzt wissen, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Menschenrechte seitdem erreicht wurden.

Auch das Institut für Menschenrechte mit seiner Monitoring-Stelle und die Zivilgesellschaft werden in Genf ihre Stellungnahme zum Stand der Umsetzung abgeben und hierzu von den Ausschussmitgliedern befragt.

Für die Lebenshilfe wird der Lübecker Joachim Busch, Mitglied im Bundesvorstand und im Rat behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, als Selbstvertreter dabei sein. „Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Aus Sicht der Lebenshilfe ist es daher unabdingbar, dass Menschen mit Behinderung für sich sprechen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Joachim Busch selbst sagt: „Ich weiß, wo es in Deutschland noch Probleme gibt. Zum Beispiel dürfen viele Menschen mit Behinderung nicht wählen. Ich finde aber, jeder sollte in Deutschland zur Wahl gehen dürfen. Das werde ich den Vereinten Nationen auch sagen!“

„Das Menschenrechtsinstitut ist zentral für die Umsetzung von Konventionen der Vereinten Nationen in Deutschland. Daher sollten CDU und CSU ihre Vorbehalte aufgeben, damit endlich das Gesetz verabschiedet werden kann, das den völkerrechtlichen Status des Instituts in Deutschland absichert“, erklärte Ulla Schmidt. Das Gesetz zum Menschenrechtsinstitut liege dem Kabinett ressortabgestimmt vor – ohne Verabschiedung dieses Gesetzes vor dem 31. März büße das Institut für Menschenrechte seinen A-Status bei den Vereinten Nationen ein.

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