Verfassungsausschuss billigt Wahlrechtspaket mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS

Das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen.

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Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte am 24. Jänner 2023 mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem eine beschleunigte Auszählung von Briefwahlstimmen, Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer:innen bringt.

Zuvor waren in Reaktion auf das vom Ausschuss durchgeführte Begutachtungsverfahren noch einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden. So wird etwa den Gemeinden in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung sämtlicher Wahllokale eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028 zugestanden.

Bei Bundespräsidentenwahlen wird künftig im Falle einer Stichwahl ein „leerer“ amtlicher Stimmzettel ohne Namensvordruck zum Einsatz kommen. Eintragungslokale für Volksbegehren dürfen, wie schon ursprünglich geplant, in Hinkunft am Samstag geschlossen bleiben. 

Im Rahmen der Debatte äußerten sich alle Fraktionen grundsätzlich positiv zum Gesetzespaket. SPÖ und FPÖ wollten sich in Bezug auf ihr Stimmverhalten im Plenum aber noch nicht festlegen. Ihnen ist vor allem ein Dorn im Auge, dass eine Stimme künftig als ungültig gewertet werden soll, wenn das Wahlkuvert, in dem der Stimmzettel liegt, zugeklebt ist. Das könnte ihrer Meinung nach vor allem  bei Briefwähler:innen zu Problemen führen.

Begründet wird dieser Schritt von ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl damit, dass man den Stimmzettel mit dem Zukleben des Kuverts quasi markieren könnte, zumal Wahlkuverts grundsätzlich keine Gummierung mehr haben und dafür ein Kleber oder ein Klebeband verwendet werden müsste. Zu dieser Frage soll es bis zu den Plenarberatungen aber noch Gespräche zwischen den Fraktionen und dem Wahlrechtsexperten des Innenministeriums Robert Stein geben. Alles in allem sei es nach der Überarbeitung aber ein gutes Paket, waren sich SPÖ und FPÖ mit den Koalitionsparteien und den NEOS einig. Auch Innenminister Gerhard Karner sprach von einer Modernisierung des Wahlrechts.

Individueller Vorwahltag und barrierefreie Wahllokale

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass bei bundesweiten Wahlen wie Nationalratswahlen und EU-Wahlen künftig schon am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegt, das nahe am Endergebnis liegt. Dafür sollen neben einer rascheren Auszählung von Briefwahlstimmen auch neue Zustellregeln sorgen.

Zudem wird es künftig österreichweit möglich sein, die Stimme bereits bei Abholung der Wahlkarte am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat abzugeben. Damit führe man quasi einen individuellen Vorwahltag ein, machen ÖVP und Grüne in den Erläuterungen zum Entwurf (3002/A) geltend. Ein Teil der Wahlkartenstimmen wird allerdings nach wie vor erst am Montag bzw. Donnerstag nach der Wahl ausgezählt werden können.

Um Menschen mit Behinderung das Wählen zu erleichtern, sieht der überarbeitete Gesetzentwurf unter anderem die verpflichtende Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals in jedem Gebäude, in dem Wahllokale eingerichtet sind, vor. Auch muss künftig in jedem dieser barrierefreien Wahllokale eine Wahlzelle barrierefrei erreichbar sein. Ab 2028 müssen die Gemeinden dann einen barrierefreien Zugang zu sämtlichen Wahllokalen sicherstellen.

Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung sollen die Bereitstellung von Wahlschablonen auch für Wahlkarten, die Abschrägung des amtlichen Stimmzettels, Mindestschriftgrößen für Drucksorten sowie vermehrte Informationen in einfacher Sprache bringen. Das betrifft etwa das Informationsblatt über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte, das in Hinkunft verpflichtend in leicht lesbarer Sprache verfasst sein muss. Diese Maßnahme könnte auch insgesamt dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen zu reduzieren.

Karner: Wahlrecht wird modernisiert

Innenminister Gerhard Karner betonte, Ziel des Pakets sei es gewesen, das Wahlrecht zu modernisieren. So sollen viele Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den einzelnen Sprengelwahlbehörden ausgezählt werden. Das Paket bringe Verbesserungen sowohl für die Wahlbehörden als auch für die Wähler:innen, ist er überzeugt. Auch die Einschränkung der Öffnungszeiten der Eintragungslokale für Volksbegehren sieht er als gerechtfertigt: Seit es die Möglichkeit der digitalen Unterschrift gebe, sei am Samstag oft niemand mehr auf das Gemeindeamt gekommen. Was die Barrierefreiheit betrifft, sind dem Minister zufolge derzeit 75 % der Wahllokale barrierefrei.

Karner nutzte die Ausschussdebatte auch, um sich beim Wahlrechtsexperten Robert Stein zu bedanken. Der „Mister Wahlen“ sei 33 Jahre in der Wahlabteilung des Innenministeriums tätig gewesen und werde Ende Februar in Pension gehen, informierte er die Abgeordneten.

Opposition bewertet Paket grundsätzlich positiv

Grundsätzlich positiv bewertet wurde das Paket auch von den Parlamentsfraktionen, wiewohl neben den Koalitionsparteien vorerst nur die NEOS der Sammelnovelle ihre Zustimmung erteilten. Zwar hätte man die Opposition im Vorfeld intensiver einbinden können, inhaltlich gehe man aber mit fast allen Punkten „d’accord“, sagte NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak.

Generell hoben SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger und seine Fraktionskollegin Sabine Schatz hervor, dass die Ausschussbegutachtung wichtig gewesen sei. Gemeinde- und Städtebund hätten wichtige Inputs aus der Praxis geliefert. Der darauf aufbauende gesamtändernde Abänderungsantrag ist für sie in diesem Sinn eine „gute Weiterentwicklung und Verbesserung“ des ursprünglichen Entwurfs. Schatz zufolge wären etwa viele Wahllokale weggefallen, hätte man bereits jetzt eine durchgängige Barrierefreiheit festgeschrieben. Auch bei den Bestimmungen betreffend Wahlbeisitzer:innen ist es ihrer Meinung nach zu einigen Verbesserungen gekommen, wiewohl Stöger die bundeseinheitliche Entschädigung grundsätzlich für überflüssig hält. Man sei in den Gemeinden mit der bisherigen Regelung gut gefahren, meinte er.

ÖVP und Grüne orten gute Lösung bei Barrierefreiheit

Seitens der Koalitionsparteien zeigten sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) darüber erfreut, dass es künftig schneller ein aussagekräftiges Wahlergebnis geben wird. 

Was die Barrierefreiheit von Wahllokalen betrifft, hielt Gerstl fest, dass von der Übergangsbestimmung lediglich zwei Wahlen – die nächste Nationalratswahl und die nächste EU-Wahl – betroffen sind. Bei der nächsten Bundespräsidentenwahl müssten dann schon alle Wahllokale barrierefrei sein. Wenig Spielraum sieht Gerstl in Bezug auf den Nichtigkeitsgrund „zugeklebtes Wahlkuvert“: Er glaubt, dass der Verfassungsgerichtshof die Verwendung eines Uhusticks oder eines Tixo als „Markierung“ werten und damit nicht gelten lassen würde.

Abgeordnete Prammer wies darauf hin, dass im Zuge der Begutachtung mehrfach die Befürchtung geäußert wurde, dass die ursprünglichen Pläne in Bezug auf die Barrierefreiheit von Wahllokalen nicht umsetzbar seien. Mit der nunmehrigen Frist habe man einiges an Spielraum geschaffen. 

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