Verfassungsausschuss: Opposition will Volksanwaltschaft stärken

Vom Ausschuss vertagt wurde ein gemeinsamer Gesetzesantrag der FPÖ, der Grünen und der NEOS (534/A), der eine Ausweitung der Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft zum Inhalt hat.

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Geht es nach der Opposition, soll diese künftig für alle Rechtsträger zuständig sein, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Damit könnte sie auch Beschwerden über ausgegliederte Unternehmen wie Asfinag oder ÖBB nachgehen, etwa wenn BürgerInnen über mangelnde Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen oder Bahnstrecken klagen. Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Tatsache sei, dass es einen Mangel an Kontrolle gibt. Durch Privatisierungen dürften keine Kontrollfunktionen verloren gehen, diese Fehler in Zusammenhang mit Ausgliederungen in den letzten Jahren müssten repariert werden, so die Argumentation von Wolfgang Zinggl (G). Auch der Verwaltungsgerichtshof spreche von einem Defizit, zusätzliche Kosten würden aus seiner Sicht dadurch keine entstehen. Bereits jetzt gebe es zahlreiche Beschwerden von BürgerInnen, die ausgegliederte Unternehmen betreffen, so Zinggl.

Auch Nikolaus Scherak von den NEOS warnte davor, dass durch Privatisierungen Kontrollfunktionen umgangen werden können. Es sei ganz essentiell, diese bei ausgegliederten Unternehmen wieder einzuführen, wie er meinte. Der Freiheitliche Reinhard Eugen Bösch verwies darauf, dass auch die Volksanwaltschaft selbst für die Ausweitung ihrer Prüfkompetenzen hinsichtlich ausgegliederter Unternehmen einsteht.

Gegen den Vorschlag von FPÖ, Grüne und NEOS wandte sich Georg Vetter vom Team Stronach, der dadurch einen Wettbewerbsnachteil für ausgegliederte börsennotierte Unternehmen wie etwa den Verbund gegenüber Unternehmen ohne staatliche Beteiligung befürchtete. Eine staatliche Beteiligung bei Unternehmen dürfe nicht zum Nachteil werden, gab er zu bedenken.

Als berechtigten Einwand von Seiten des Team Stronach sah auch Johann Singer (V) den möglichen Wettbewerbsnachteil für betroffene Unternehmen. Die Grundidee sei okay, zu klären gebe es aber noch viele Fragen. Neben monetären Nachteilen für ausgegliederte Unternehmen sah seine Fraktionskollegin Maria Fekter ein weiteres Manko des Oppositionsantrags zudem in der Unvereinbarkeit mit dem Aktienrecht. Es sei verboten, so Fekter, einen Aktionär mit besonderen Rechten auszustatten, die andere nicht haben. Außerdem sei die Initiative auf Bundesgesellschaften abgestellt. Sollen aber BürgerInnen etwa auch gegenüber Friedhöfen Beschwerden erheben können, müsste das auch in den Landesverfassungsgesetzen geregelt sein. Grundsätzlich könne sie dem Antrag aber auch etwas Positives abgewinnen.

Nicht einverstanden mit dem Vorstoß der Oppositionsparteien zeigte sich Angela Lueger von der SPÖ. Zu bedenken seien personelle und zeitliche Ressourcen bei der Volksanwaltschaft, auch im Hinblick auf den Zuwachs ihrer Kontrolltätigkeiten im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle. Außerdem gebe es bereits jetzt für BürgerInnen die Möglichkeit, sich beim internen Beschwerdemanagement wie bei den Wiener Stadtwerken zu beschweren. Ein Argument, das die Opposition nicht gelten lassen wollte. „Sinnvoll wäre aber eine staatliche Beschwerdemöglichkeit“, meinte Scherak.

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