Verfassungsgerichtshof prüft Pflegegeldverschlechterungen

Auf Antrag des Landes Vorarlberg muss sich der Verfassungsgerichtshof mit den massiven Einschränkungen der Pflegegeldstufe 1 und 2 beschäftigen.

Verfassungsgerichtshof Österreich
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Am 17. Juni 2011 findet dazu im Verfassungsgerichtshof eine öffentliche Verhandlung statt.

„In öffentlicher Verhandlung geht es um den Einspruch der Vorarlberger Landesregierung, die in den neuen Hürden für die Pflegestufen 1 und 2 den Bruch einer Bund-Länder-Vereinbarung erblickt“, berichtet der Standard über die vom Land Vorarlberg eingebrachte Beschwerde gegen jene Teile des im Vorjahr beschlossenen Sparpakets (Budgetbegleitgesetz), die das Pflegegeldgesetz betreffen.

Das Land Vorarlberg sieht in den Maßnahmen des Sparpakets „eine vom System der Vereinbarung abweichende Verschlechterung im Bezug auf den paktierten Mindeststandard“.

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird für frühestens im Juli 2011 erwartet, informiert der Standard.

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