Verfassungs- u. Verwaltungsgerichtshof

Verfassungsgerichtshof prüft Rundfunkgebühren für Gehörlose

Nun könnte es eng werden für die GIS - "Gebühren Info Service GmbH" -, eine 100 % Tochter des ORF. Müssen wirklich tausende gehörlose Personen die volle Rundfunkgebühr bezahlen, obwohl der ORF nur eine geringe Gegenleistung erbringt?

Nun hat der österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden die Rechtmäßigkeit der Gebührenvorschreibung zu überprüfen.

Die Beschwerdeführer Gertrude Steyrer und Matthäus Auer brachten – laut Kundmachung des Verfassungsgerichtshofs – vor: „…es wäre vor dem Hintergrund, dass der Österreichische Rundfunk (ORF) seine Sendungen nicht mit Untertiteln versehe bzw. nicht mit Übersetzungen in die Gebärdensprache sende, unzumutbar, Gehörlose zur Rundfunkgebühr für Fernsehempgangseinrichtungen zu verpflichten, weil den Beiträgen keine entsprechende Gegenleistung des ORF gegenüberstünde.“

Die belangte Behörde – die Finanzlandesdirektionen von Wien und Salzburg – argumentierten: „Die Gebührenpflicht knüpft nicht an das Ansehen und Anhören von Fernsehsendungen an, sondern an die Betriebstbereitschaft eines Gerätes … daher müssen Gehörlose … auch wenn sie es auf Grund ihrer Behinderung nur mit gewissen Einschränkungen nutzen können, Gebühren zahlen.“ Weiters wird argumentiert, dass es Teletextnachrichten gibt und sich die Anzahl der untertitelten Programmstunden in den letzten 10 Jahren verdoppelt hat.

Leicht frech mutet aber folgende Begründung an: „… aber schon allein auf Grund der Betrachtung der Bilder bei nicht mit Untertiteln ausgestrahlten Sendungen hat ein Fernsehgerät für Gehörlose (bzw. schwer Hörbehinderte) großen Informations- und/oder Unterhaltungswert.“

Die Beschwerdeführer sehen dies naturgemäß anders und beziehen sich u.a. auf die in der österreichischen Bundesverfassung seit 1997 bestehende Verfassungsbestimmung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes verneinte in einer Äußerung die behauptete Verfassungswidrigkeit, gibt der Verfassungsgerichtshof bekannt.

Es liegt nun am Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, ob die vorgeschriebenen Rundfunkgebühren verfassungswidrig sind oder nicht. Man darf gespannt sein.

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