Verfassungswidrige Bestimmung des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes aufgehoben

Der VfGH stärkt damit die Bemühungen, dass auch bei der Mindestsicherung nicht einzelne Gruppen unsachlich benachteiligt werden dürfen!

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
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Nach über drei Jahren und vielen Rechtsmitteln gegen Bescheide des Sozialamtes konnte die vom Land Salzburg beschlossene massive Kürzung des Mindeststandards für Menschen, die auf Grund einer gerichtlichen Weisung im Rahmen des Maßnahmenvollzugs in einer therapeutischen Wohneinrichtung leben müssen, endlich gekippt werden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob im Dezember 2015 mit seinem Erkenntnis diese benachteiligende Bestimmung – der Mindeststandard wurde auf 12,5 % gekürzt – auf. Eine knappe Zusammenfassung der Entwicklung findet sich bei VertretungsNetz.

Nun ist das Land Salzburg dem Auftrag des VfGH nachgekommen und hat die Änderung kundgemacht, die Kürzung ist somit nicht mehr vorgesehen. Auch die Leistungsbescheide sind entsprechend abzuändern, darauf werden wir noch unser Augenmerk legen.

Der VfGH stärkt damit die Bemühungen, dass auch bei der Mindestsicherung nicht einzelne Gruppen unsachlich benachteiligt werden dürfen!

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Ein Kommentar

  • Hoffe nur das Salzburg nunmehr den beteiligten die 3 Jahre nachzahlen muss.