Verkürzte Kindergartenbetreuung: Klage gegen Stadt Wien endet mit einem Vergleich

Weil Eltern die fehlenden Betreuungszeiten ihres Sohnes selbst organisieren mussten, sahen sie eine Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung und klagten gegen die Stadt Wien. Der Klagsverband sieht darin zwar Hilfe für die Familie, vermisst aber eine rechtliche Klärung für ähnliche Fälle.

Mädchen spielt im Kindergarten
Design_Miss_C / pixabay

Die Wiener Familie Herrmann klagte gegen die Stadt Wien, weil ihr Sohn mit ADHS im Kindergarten laut Angaben der Mutter nur zwei statt vier Stunden täglich betreut wurde. Die Familie sah darin eine Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung und wurde dabei vom Klagsverband unterstützt.

Gegenüber Ö1 sagte Lioba Kasper vom Klagsverband, dass fehlende finanzielle Ausstattung von Bildungseinrichtungen kein Argument sei, um eine Diskriminierung zu rechtfertigen. Im Verfahren sollte geklärt werden, ob eine verkürzte Betreuung eines Kindes mit Behinderung eine Diskriminierung darstellt.

Zu einem Urteil kam es jedoch nicht: Der Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet.

Klagsverband bedauert fehlende Grundsatzentscheidung

Mit dem Vergleich endet der konkrete Rechtsstreit. Eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob vergleichbare Fälle eine Diskriminierung darstellen, gibt es damit jedoch nicht. In Wien fehlen hunderte Kindergartenplätze für Kinder mit Behinderungen.

Thomas Mördinger vom Klagsverband sieht den Vergleich als Hilfe für die betroffene Familie, bedauert aber die fehlende grundsätzliche Klärung. Gegenüber BIZEPS sagte er:

„Wir freuen uns selbstverständlich darüber, dass wir der Familie Herrmann durch den Vergleich zumindest zu einer finanziellen Entschädigung verhelfen konnten.

Aber eigentlich hatten wir auf ein positives Urteil gehofft, das über diesen Fall hinaus ebenso den vielen anderen Familien geholfen hätte, die in derselben Situation sind.“

Vergleich bringt finanzielle Entschädigung

Der Klagsverband erläuterte gegenüber BIZEPS: Der Vergleich umfasst eine finanzielle Entschädigung für die Familie. Vereinbart wurde eine vollständige Abgeltung der immateriellen Ansprüche des Sohnes in Höhe von 5.000 Euro.

Zusätzlich erhalten die Eltern 2.000 Euro als vollständige Abgeltung ihrer materiellen und immateriellen Ansprüche.

Siehe: Ö1, Klagsverband, meinbezirk.at, 5min.at, ORF-Wien

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