Vergleich von Wahlrechten für Menschen mit Behinderungen in der EU

Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) führte einen Rechtsvergleich bezüglich dem Wahlrecht für behinderte Menschen in der EU durch. Österreich schnitt gut ab.

Hinweis auf die Barrierefreiheit bei der Wahlinfo
BIZEPS

„Es stellte sich heraus, dass der Zugang mental und psychisch behinderter Personen zum Wahlrecht breit, also inklusiv ist – so wie sonst nur in fünf der 27 Mitgliedsstaaten“, ist einem Standard-Interview mit der FRA-Expertin Martha Stickings zu entnehmen.

„Menschen, die als nicht geschäftsfähig gelten (was in Österreich der Besachwalterung entspricht, Anm.), dürfen in 16 EU-Staaten nicht wählen und nicht zu Wahlen antreten. Dabei sind viele laut den Interviews an politischer Partizipation interessiert. Man sieht, eine völlig neue Haltung zu Behinderung tut not“, führt Stickings zu den Ergebnissen der Untersuchung aus.

Blick zurück

Der Weg zu einem inklusiven Wahlrecht in Österreich war lange und von vielen Teilschritten geprägt. Eines der ersten Ergebnisse der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen“ war 1998 die Beschlussfassung des sogenannten Demokratiepakets, in welchem teilweise verpflichtende Barrierefreiheit, Wahlschablonen für blinde Menschen, und die Unzulässigkeit eines Wahlrechtsentzugs aufgrund einer Behinderung auf Bundesebene festgeschrieben wurden.

Entsprechende Wahlgesetze mussten dann auch auf Bundesländerebene – wenn auch teilweise widerwillig – nachvollzogen werden (Beispiele Wien, Salzburg).

Außer gesetzlichen Regelungen wurden auch Broschüren in leichter Sprache erstellt, die Wahlen einfach erklären.

Aber auch die offiziellen Wahlinformationen wurden um Daten der Barrierefreiheit ergänzt – sowie die Zugänglichkeit der Wahlzellen verbessert.

Auch wenn noch einiges zu tun ist (besonders die durchgängige Barrierefreiheit der Wahllokale fehlt noch) – so ist doch schon vieles in Österreich verbessert worden.

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