Vermögenseinsatz für Pflege: Ungleichheit beseitigen!

Seit Wochen berichten Medien über die positiven Folgen der Abschaffung des sogenannten Pflegeregresses: Zur Bezahlung der Pflegeheimkosten muss das Vermögen nun nicht mehr eingesetzt werden.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

Derzeit werden in ganz Österreich die landesgesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsabläufe umgestellt. In Salzburg bisher leider nur für den Seniorenbereich.

Menschen mit Beeinträchtigungen müssen daher weiterhin ihr Vermögen zur Bezahlung von Angeboten der Behindertenhilfe einsetzen. Zugegeben, es gibt nur wenige Menschen mit Beeinträchtigungen, die über Vermögen verfügen. Dieses stammt oft aus Nachzahlungen der Familienbeihilfe, einem Erbe oder Zuwendungen der Familie.

Die nun neu entstehende Ungleichbehandlung wird bei einem praktischen Vergleich noch unverständlicher: Die Bewohnerin einer Behinderteneinrichtung muss ein Leben lang, auch im Pensionsalter, ihre Einkünfte und Vermögen über dem Freibetrag dem Land abliefern.

Würde diese Frau mit Behinderungen jedoch schon in jungen Jahren in einem Seniorenheim gepflegt werden, bleibt seit diesem Jahr ihr Vermögen unangetastet.

Aus diesem Grund dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen bei der vom Nationalrat beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses nicht benachteiligt werden! Das Land Salzburg muss gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund eine Änderung rasch und rückwirkend umsetzen!

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Ein Kommentar

  • Ich schließe mich der Meinung von Herrn Mag. Krammer voll und ganz an. Für mich als Mutter einer beeinträchtigten Tochter mit sehr hohem Unterstützungsbedarf ist diese Ungleichbehandlung im Bundesland Salzburg erschreckend, zumal in anderen österr. Bundesländern die Abschaffung des Pflegeregresses auch für Menschen mit Beeinträchtigungen anerkannt wird.
    Nicht unerwähnt darf bleiben, dass bei Ableben der Eltern, auf das Erbe fünf Jahre rückwirkend vonseiten des Landes zurückgegriffen wird. Das heißt im Klartext und ganz einfach ausgedrückt – eine eventuell vorhandene Eigentumswohnung oder größeres Barvermögen ist mit einem Schlag weg und der/die ErbIn ist genauso vermögenslos wie zuvor. Dazu kommt dann noch, dass keine finanzielle Unterstützung durch Eltern mehr kommt. Und dies betrifft nicht wenige Menschen mit Beeinträchtigung!
    Hannelore Luschan