Vermögensgrenze bei 24-Stunden-Betreuung abschaffen statt zu „verländern“

Es ist nicht die feine Art von Minister Buchinger, sich in Bezug auf die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung seiner Verantwortung zu entledigen.

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

Anstatt die Forderung der Anspruchsberechtigten, die Vermögensgrenze ersatzlos zu streichen, umzusetzen, hat sich der Minister elegant aus der Affäre gezogen und dieses Problem den Ländern umgehängt“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.

Die Tatsache, dass Menschen zuerst arm gemacht werden, indem ihnen ihr Vermögen bis auf 5.000 Euro weggenommen wird, bevor sie überhaupt die Möglichkeit haben einen Pflegezuschuss zu bekommen, bleibt nicht nur aufrecht, sondern wird zusätzlich verschärft.

„Durch die Delegierung an die Länder werden neun Einzellösungen geschaffen und die Menschen dadurch noch mehr verunsichert“, kritisiert Haidlmayr und erläutert: „Durch die neun verschiedenen Vermögensgrenzen werden Menschen, die nicht bereit sind in Sondereinrichtungen zu leben, genötigt „Pflege-, Hilfe- und Betreuungs-Tourismus“ zu betreiben: Wo kann ich mit dem, was man mir noch lässt, am besten leben?“.

Wenn es ohnehin nur 8.000 „Förderfälle“ wie Minister Buchinger festhält gibt, dann muss man nicht noch jeden einzelnen mit der Vermögensgrenze quälen, denn es werden unterm Strich sowieso nur maximal ein Prozent übrigbleiben, die über diese Vermögensgrenze kommen. Somit ist der administrative Aufwand wesentlich höher als die „Ersparnis“ für Bund und Länder“, so Haidlmayr, die Minister Buchinger auffordert, „in sich zu gehen und die Vermögensgrenze als das zu sehen was sie ist: völlig unsinnig“.

Da die Generalamnestie zur 24-Stunden-Betreuung ab 1.1.2008 nicht mehr gilt, wird das Problem nicht wie Minister Buchinger behauptet gelöst, sondern nur kriminalisiert. „Wer kann schon 6.000 Euro für eine 24-Stunden-Betreuung legal zahlen“, fragt Haidlmayr.

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