Position pflegender Angehöriger stärken

Unter dem Gesichtspunkt, daß der überwiegende Teil der Pflege innerhalb der Familie erbracht wird – mehr als 80 % aller pflegebedürftigen Personen werden zu Hause betreut – ist es notwendig, die Position pflegender Angehöriger, die durch ihre Tätigkeit als private Pflegepersonen für das Wohl ihrer Angehörigen die Hauptsorge und -last tragen und somit einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten, durch folgende Maßnahmen, die mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten, zu stärken:
- Erweiterung der Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung auf Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, der ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 bezieht;
- beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen, die Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 4 beziehen, bzw. von Angehörigen, die den Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 4 pflegen;
- sinngemäße Anwendung der Bestimmungen der begünstigten Weiterversicherung auf in der Pensionsversicherung selbstversicherte Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 4 pflegen, wenn sie dies bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 beantragen und in den letzten 120 Kalendermonaten vor der Antragstellung mindestens 60 Versicherungsmonate erworben haben.