Versicherungsnovelle soll angeblich Diskriminierungsschutz ausweiten

BIZEPS gab eine kritische Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Justizministeriums ab. Die Novelle soll Diskriminierungen im Versicherungsbereich beenden, doch der vorliegende Text ist sehr mangelhaft und nicht durchdacht.

BIZEPS
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Das Bundesministerium für Justiz präsentierte den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 – VersRÄG 2013).

Mit den Gesetzesänderungen soll u.a. ein Diskriminierungsverbot sowie eine Verbandsklage im Bereich Behinderung eingeführt werden.

Kritik im Detail

„Wir unterstützen das Ziel, Diskriminierungen bei Versicherungsgeschäften sanktionierbar zu machen“, heißt es in der Stellungnahme von BIZEPS an das Justizministerium. Grundsätzlich wird die Novelle allerdings sehr kritisch beurteilt, weil sie wesentliche Aspekte völlig außer Acht lässt.

„Im Sinne einer umfassenden Menschenrechtspolitik lehnen wir eine Hierarchisierung des Gleichstellungsrechts ab. Wir halten den Ansatz, Diskriminierungen zu bekämpfen, indem man neue, sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen einführt, für völlig falsch“, heißt es zum Plan des Justizministeriums, Diskriminierungsschutz ausschließlich im Bereich „Behinderung“ einzuführen und anderen Gruppen beispielsweise kein Recht auf Verbandsklage einräumen zu wollen.

Nationaler Aktionsplan wird ignoriert

Weiters wird bemängelt, dass die Erfahrungen des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich Schlichtungen und Klagen sowie die Evaluierungsergebnisse des Sozialministeriums kaum Berücksichtigung gefunden haben.

Überraschend ist auch das völlige Negieren der UN-Behindertenrechtskonvention und des erst kürzlich beschlossenen „Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020“. Obwohl der Aktionsplan als Maßnahme die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe betreffend Diskriminierungsschutz aufgrund einer Behinderung bei privaten Versicherungen“ angekündigt hat, wurde nun praktisch ohne breite Einbindung der Betroffenenorganisationen – und daher ohne ExpertInnenwissen dieser Organisationen – ein Änderungsvorschlag präsentiert.

„Bezug nehmend auf den nun vorliegenden, unvollständigen Entwurf empfehlen, wir Teile des Textes in eine zukünftige Novelle zu verschieben und vorher im Rahmen der vereinbarten Arbeitsgruppe – unter maßgeblicher Einbeziehung der Betroffenen – eine Überarbeitung durchzuführen“, lautet die abschließende Empfehlung.

Den gesamten Text der BIZEPS-Stellungnahme finden Sie online. (Hier finden Sie die Stellungnahmen von anderen Organisationen auf der Seite des Parlaments).

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