Dr. Klaus Voget, Präsident des ÖZIV, fragt Bundesminister Hubert Gorbach (FPÖ) "nach welchen Kriterien Eisenbahnfahrzeuge genehmigt werden".
In einer Sitzung am 21. Juni 2004 im Verkehrsministerium wurde u.a. die Frage der Genehmigungen von Eisenbahnfahrzeugen in Österreich besprochen.
„So verweisen die Vertreter der Eisenbahnbehörde im Rahmen der angeführten Besprechung wiederholt auf so genannte ‚UIC-Vorschriften‘, die bei der Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen einzuhalten wären. Offensichtlich erteilt die Eisenbahnbehörde ihre Genehmigung nach Maßgabe dieser ‚UIC-Vorschriften‘. Die UIC ist jedoch nur ein privater Verein von Eisenbahngesellschaften ohne hoheitlich Befugnisse“, hält Voget fest und ist verwundert: „Ich kann mir daher nur schwer vorstellen, dass sich die österreichische Eisenbahnbehörde und damit der Verkehrsminister bei der Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen freiwillig den internen Regeln eines privaten Vereins von Eisenbahnunternehmen unterwirft.“
„Stellenweise kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren“ – so Voget in einem Brief 5. August 2004 an Minister Gorbach – „dass sich die Eisenbahnbehörde sogar hinter diesen internen Vereinsregeln verstecken will, um behindertengerechte Maßnahmen gar nicht erst durchsetzen zu müssen.“
Er möchte daher von Minister wissen: „Trifft es tatsächlich zu, dass es gar keine Gesetze oder Verordnungen des Eisenbahnrechts gibt, in denen die Gestaltung von Eisenbahnfahrzeugen geregelt wird? Falls dies zutrifft – nach welchen Kriterien werden Eisenbahnfahrzeuge dann überhaupt genehmigt?“