Grainne Nebois-Zeman folgt Susanne Jaquemar an die Spitze der Bewohnervertretung bei VertretungsNetz.
Grainne Nebois-Zeman ist die neue Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung des Erwachsenenschutzvereins VertretungsNetz.
Die studierte Juristin übernahm die Position mit 1. November 2024. Sie war zuletzt Stellvertreterin von Susanne Jaquemar, die nun in Pension gegangen ist.
„Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung, die institutionell, also zum Beispiel in Pflegeheimen, betreut werden, benötigen einen effektiven Rechtsschutz. Nur so werden ihre Grund- und Freiheitsrechte gewahrt bzw. durchgesetzt. Das Heimaufenthaltsgesetz und die Bewohnervertretung bieten diesen Rechtsschutz und ermöglichen es, die Lebenssituation von Menschen in Institutionen nachhaltig zu verbessern“, weiß Grainne Nebois-Zeman, die bereits seit 2009 als Bewohnervertreterin bei VertretungsNetz arbeitete.
Die Bewohnervertretung auf ihrem erfolgreichen Weg als Fachbereichsleiterin zu begleiten und weiterzuentwickeln, ist eine herausfordernde, aber auch eine schöne und sinnvolle Aufgabe, auf die ich mich sehr freue!
Herausforderung – Pflege- und Betreuungskrise
Die Fachbereichsleiterin Grainne Nebois-Zeman identifiziert für ihre neue Aufgabe mehrere Herausforderungen: „Der massive Personalmangel und die damit einhergehende Pflege- und Betreuungskrise haben mitunter kritische Auswirkungen auf die Lebenssituation der Bewohner:innen in allen Einrichtungsformen angenommen. Pflegekräfte stehen in den letzten Jahren so unter Druck, dass die Zeit für bedarfsgerechte Pflege oft eng wird. Schnell greift man dann zu Freiheitsbeschränkungen, die aber nicht nötig sind – denn auch mit knappen Personalressourcen lassen sich gelindere Maßnahmen und Alternativen erfolgreich umsetzen. Wir setzen daher auch weiterhin auf eine umfassende und zeitnahe Überprüfung der gemeldeten Freiheitsbeschränkungen und verstärken Aufklärung und Information durch unsere Bewohnervertreter:innen in den Einrichtungen. Denn Personalmangel darf nie ein Grund für eine Freiheitsbeschränkung sein, und das Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit muss auch in den Einrichtungen sichergestellt sein!“
Brennpunkt – Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
„Seit 2018 wird der Rechtsschutz des Heimaufenthaltsgesetzes im Kinder- und Jugendbereich erfolgreich durchgesetzt. Leider gibt es in diesem Bereich sehr viele Brennpunkte, die wir genau beobachten und wo wir einschreiten, sollten fundamentale Rechte der Minderjährigen eingeschränkt werden“, so die neue Leiterin der Bewohnervertretung.
Doch das eingeschränkte Rechtsschutzbewusstsein mancher Bundesländer als Träger von Wohneinrichtungen für Kinder- und Jugendliche hindert die Bewohnervertreter:innen immer wieder an ihrer Arbeit. Sie sind der Ansicht, das Heimaufenthaltsgesetz gelte in ihren Einrichtungen nicht.
„Diese Blockadehaltung gegenüber einem Bundesgesetz kostet Kindern und Jugendlichen – eine besonders vulnerable Personengruppe – schon seit Jahren den Grundrechtsschutz, der ihnen laut Verfassung zusteht. Wir werden hier in den nächsten Jahren ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich haben“, verspricht Nebois-Zeman.
Die Aufgabe der Bewohnervertretung
Die neue Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung bei VertretungsNetz folgt Susanne Jaquemar nach, die seit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetztes 2005 den Fachbereich leitete, und unter deren Leitung es gelungen ist, den Rechtsschutz für Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung in Alten- und Pflegeheimen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Einrichtungen zur Pflege und Krankenanstalten und in Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger (inklusive Sonderschulen und Horte) zu etablieren.
Überall dort setzen sich Bewohnervertreter:innen dafür ein, dass betreute Menschen nicht unnötig in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden. Die Basis der Arbeit ist das Heimaufenthaltsgesetz. Bewohnervertreter:innen überprüfen Freiheitsbeschränkungen, regen an, Alternativen zu erproben und stellen – wenn nötig – beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Überprüfung der Freiheitsbeschränkung. Im gerichtlichen Überprüfungsverfahren vertreten sie die Interessen der:des Bewohner:in.
Einheitlicher Rechtsschutz
„Wir können in unserem Fachbereich auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken, dennoch zeigt uns die Praxis auch nach fast 20 Jahren, dass Bewegungsfreiheit zwar ein Menschenrecht, aber (immer noch) keine Selbstverständlichkeit ist. Deswegen arbeiten wir weiter daran, dass das Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit nicht nur in den Einrichtungen Anwendung findet, sondern auch die Gesellschaft für Grund- und Freiheitsrechte sensibilisiert wird“, hat sich Grainne Nebois-Zeman zum Ziel gesetzt.
Letztendlich ist ein einheitlicher Rechtsschutz für alle betroffenen Menschen ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich Österreich immerhin schon 2008 verpflichtet hat!