VertretungsNetz kritisiert NÖ Gesetzesentwurf zur Mindestsicherung

Leistungskürzungen verfassungs- und europarechtlich bedenklich.

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Schon am Donnerstag, dem 18. Februar 2016, liegt im NÖ Landtag eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes zum Beschluss vor.

Die bereits geübte Vollzugspraxis, die Menschen mit Behinderung benachteiligt, soll so gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes abgesichert werden. Auch subsidiär Schutzberechtigten droht eine Leistungskürzung. VertretungsNetz hat zu dem Gesetzesvorhaben eine Stellungnahme erarbeitet.

Viele Menschen mit Behinderung sind auf Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung angewiesen, weil sie nicht oder nur eingeschränkt ihren Lebensunterhalt erarbeiten können. Dazu kommen etwaige höhere Wohnungskosten für eine barrierefreie Wohnung.

Trotzdem wird in Niederösterreich BezieherInnen von Wohnbeihilfe dieser Betrag von der Mindestsicherung abgezogen. Der Verwaltungsgerichtshof entschied kürzlich, dass der finanzielle Wohnaufwand im Einzelfall vor einer eventuellen Kürzung geprüft werden muss. Das Land Niederösterreich berücksichtigte jedoch diese Entscheidung bislang nicht – und plant nun auch, sich per Gesetzesänderung abzusichern.

Der vorliegende Entwurf sieht auch vor, dass Personen, die ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzen, Leistungen aus der Mindestsicherung gekürzt oder gestrichen werden können, ohne dass vorher eine schriftliche Ermahnung erfolgt. Irrt sich die Behörde oder kommt es zu einem Terminversäumnis, würde den Betroffenen für einen Einspruch nur der Rechtsweg bleiben – mit mehrmonatiger Verfahrensdauer und mit für diese Zeit stark gekürzten Geldleistungen. 

Weitere Schikanen

Auch eine weitere Personengruppe ist betroffen: Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte erhalten aufgrund der Gefahr schwerster Menschenrechtsverletzungen bei einer Rückkehr in ihr Heimatland eine befristete Aufenthaltsberechtigung in Österreich. Selbstständig wohnende Einzelpersonen haben im Moment Anspruch auf monatlich 320 Euro Grundversorgung.

Kaum jemand kann in Österreich mit diesem Betrag Wohn- und Lebenserhaltungskosten abdecken. Deshalb ist es besonders dramatisch, dass das Land Niederösterreich auch plant, dass diese Gruppe keine zusätzlichen Leistungen aus der Mindestsicherung mehr erhält.

Rechtskonforme Politik ist gefragt

VertretungsNetz appelliert an die NÖ Landesregierung, die europa- und verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzesänderungen nicht zu beschließen. Kritik kommt auch von anderen Interessensvertretungen. So hat die Österreichische Armutskonferenz dem Land Niederösterreich für die Kürzungspläne bereits die „Zitrone“ überreicht.

Unverständlich ist für viele, warum die NÖ Landesregierung nun übereilte Gesetzesvorhaben umsetzen will. Denn die derzeitigen Regelungen, die auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beruhen, werden gerade neu verhandelt. Gegen Ende dieses Jahres soll ein Ergebnis vorliegen.

Link zur Stellungnahme

Stellungnahme VertretungsNetz

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Ein Kommentar

  • Es ist echt schlimm, was da in NÖ, aber auch in anderen Bundesländern wie z.B. OÖ im Bereich der BMS abgeht!