VertretungsNetz mit Menschenrechtspreis ausgezeichnet

Der Verein erhält die „Rose der Menschenrechte“

Türschild VertretungsNetz: Erwachsenenvertretung / Patientenanwaltschaft / Bewohnervertretung
VertretungsNetz
Preis: Rose der Menschenrechte 2020 für VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung Salzburg
VertretungsNetz

Seit 2003 verleiht die Plattform für Menschenrechte Salzburg die „Rose der Menschenrechte“ an Initiativen, die sich in Stadt und Land Salzburg nachhaltig für Menschen- und Grundrechte einsetzen.

In diesem Jahr ging der Preis an VertretungsNetz.

VertretungsNetz ist ein gesetzlich anerkannter Erwachsenenschutzverein. Seit 1980 unterstützen, beraten und vertreten wir Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektueller Beeinträchtigungen.

Norbert Krammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für die Region Salzburg/Tirol, nahm für den Verein am 09.12.2020 die Auszeichnung entgegen: „VertretungsNetz versteht sich aufgrund seiner Rechtsschutztätigkeit als Menschenrechtsorganisation. Dass unser Engagement nun mit einem Preis gewürdigt wird, freut uns sehr! Mit dem Erwachsenenschutzgesetz 2018 wurde das Angebot im Bereich Erwachsenenvertretung deutlich erweitert. Der neue gesetzliche Rahmen mit mehr Selbstbestimmung statt der vorher üblichen automatischen Einschränkung der Handlungsfähigkeit gibt neue Linien vor: mehr Rechte für die vertretenen Personen und deutlich mehr Bemühungen, die Selbstbestimmung der Menschen zu fördern und zu erhalten.“

Erich Wahl, Bereichsleiter Bewohnervertretung für die Region Salzburg/Tirol, zeigt sich erfreut, dass das Engagement von VertretungsNetz für Menschen, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen leben, gewürdigt wird.

„Während des Lockdowns im Zuge der COVID-Pandemie hat sich gezeigt, dass diese Personengruppe besonders lange, intensiv und zum Teil überschießend von Beschränkungen betroffen war und teilweise noch immer ist. Undifferenzierte und restriktive Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen führen zu sozialer Isolation und zu Verschlechterungen des allgemeinen Gesundheitszustandes, zum Beispiel bei Menschen mit demenzieller Erkrankung.“

Die Bewohnervertretung hat immer wieder aufgezeigt, dass für institutionalisiert lebende Menschen die gleichen gesetzlichen Vorschriften gelten, wie für alle anderen Menschen in Österreich und sie nicht benachteiligt werden dürfen.

Christine Müller-Lacher ist Bereichsleiterin der Patientenanwaltschaft für Psychiatrie bei VertretungsNetz für die Region Salzburg und Tirol. Auch sie zeigt sich erfreut: „Wie wichtig der Rechtsschutz für psychisch erkrankte Menschen ist, die gegen oder ohne ihren Willen an einer psychiatrischen Abteilung behandelt werden, zeigt sich besonders während der Pandemie. Aufgrund der Besuchsbeschränkungen sind die PatientenanwältInnen oft die einzigen Personen von außen, die uneingeschränkten Zugang zu diesen Menschen haben. Gerichtliche Überprüfungen, ob eine Freiheitsbeschränkung zulässig ist oder nicht, finden weiterhin statt. Während des Lockdowns wurden die Gerichtstermine mehrheitlich über Videotelefonie durchgeführt. Dennoch bedeutet das einen Abstrich von der Qualität des üblichen Verfahrens, bei dem die Unmittelbarkeit auch laut Gesetz gefordert ist. So bald wie möglich wieder Gerichtstermine unter Einhaltung aller notwendigen Schutzmaßnahmen vor Ort durchzuführen, ist dringend geboten.“

Per Videobotschaft gratulierten VertretungsNetz Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz, Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben und Heinz Schoibl, Sozial- und Armutsforscher an der Universität Salzburg.

Link: TV-Video von der Verleihung der „Rose“, FS1 , Youtube-Video von der Verleihung der „Rose“

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