Die Mindestsicherung sichert ein Mindestmaß an Selbstbestimmung
Die Mindestsicherung ist für Menschen mit Beeinträchtigungen eine notwendige Basis, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Das erfahren die SachwalterInnen von VertretungsNetz immer wieder bei ihrer Arbeit. Deshalb engagiert sich VertretungsNetz bei der Aktion der Armutskonferenz „#aber sicher – Die Mindestsicherung hilft“.
Rund 6.000 Menschen mit Beeinträchtigungen werden von den SachwalterInnen von VertretungsNetz in einem Jahr vertreten. Davon benötigen rund 300 Personen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs auch die Unterstützung durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
„Sehr oft reichen die Einkünfte nicht aus, um Wohnungskosten und die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Unsere Erfahrung ist, dass die Mindestsicherung andere Einkommen wie Pensionsleistungen oder Unterhaltsansprüche ergänzt“, erklärt Christian Aigner, Fachbereichsleiter Sachwalterschaft.
Selbstbestimmtes Leben
„Denn Ziel muss sein, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können“, formuliert Aigner den Anspruch von VertretungsNetz. Diese Forderung stehe in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, worin Österreich sich verpflichtet hat, Betroffenen einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.
Stark von Armut betroffen
Dass es sich bei der Mindestsicherung wirklich nur um die Absicherung des lebensnotwendigen Mindestmaßes handelt, zeigt auch die Statistik: Menschen mit Beeinträchtigungen sind überproportional einer Armutsgefährdung ausgesetzt. Sie sind doppelt so oft von manifester Armut betroffen, also von Einkommensarmut und dauerhafter Ausgrenzung.
„Die Mindestsicherung sichert für ihre BezieherInnen das Lebensnotwendigste. Statt eine Neiddebatte über Kürzungen zu führen, sollten bürokratische Hürden beim Zugang reduziert werden“, fordert Christian Aigner.