Cartoon Richter spricht Recht

Verurteilt Gudenus!

Es ist eine Schande für Österreich, wenn im Jahr 2005 noch immer wer Gaskammern leugnet. Nun ist Österreichs Justiz gefragt.

„Unerträglich“ ist noch das Mildeste, was einem angesichts der wirren Aussagen von Bundesrat John Gudenus einfällt. Im April äußerte er in einem ORF-Interview Zweifel an den Tötungen in den Gaskammern während der NS-Zeit.

Die Staatsanwaltschaft leitete kein Verfahren nach dem Verbotsgesetz ein, weil Gudenus nur „seiner persönlichen Unsicherheit Ausdruck verliehen“ hatte, erläuterte Friedrich Matousek, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien. Das allein falle noch nicht unter das Verbotsgesetz, führte Matousek weiter aus: Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe in einem Urteil festgestellt, dass der Tatbestand erst mit dem Abstreiten bzw. Leugnen der Gaskammern erfüllt sei.

Diese Entscheidung war heftig umstritten und Gudenus äußerte sich in einem Interview mit der Tageszeitung „Standard“ erleichtert, weil er sie „eigentlich erwartet“ hatte. Es sei „schön, dass Zweifel erlaubt sind“, meinte der Bundesrat im Interview weiter.

Nun wagte er sich noch einen Schritt weiter und behauptete im Interview: „Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle.“

Nun war es endlich heraus und er hat in aller Klarheit gesagt, was er sich dazu denkt. Die Staatsanwaltschaft hat folgerichtig erneut Untersuchungen angekündigt, da nun eindeutig Gaskammern im Dritten Reich geleugnet wurden.

Nun wurde heute durch einen Artikel der Wiener Stadtzeitung „Falter“ bekannt, dass Gudenus diese Ansicht am 4. Mai 2005 auch im KZ-Mauthausen geäußert haben soll. Der Falter beruft sich auf ein Protokoll aus dem Innenministerium.

Zur Information: „In Hartheim wurden 1940/41 18.269 Menschen vergast“, schrieb schon vor Jahren der damalige Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Prof. Wolfgang Neugebauer in einem Beitrag für die BIZEPS-Broschüre „wertes unwertes Leben“. Die Broschüre beschreibt ausführlich die Vernichtung behinderten Lebens in der NS-Zeit.

Die Aussage von Gudenus ist dumm und falsch. Sie ist überdies eine Leugnung der Gaskammern und der Tötung behinderter und nichtbehinderter Menschen. Gudenus und jene, die diese Lügen verbreiten gehören verurteilt.

Gudenus ist noch immer Bundesrat. Dies ist eine Schande für das österreichische Parlament.

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