Muss Wolfgang A. ins Heim? - Volksanwalt Achitz: Diese Menschen haben ein Recht auf Leben zuhause – Land und Sozialversicherung müssen zahlen

Zwei Schicksalsschläge, zwei schwere Unfälle, zwei Menschen sind querschnittgelähmt – und beide haben dasselbe Problem: Das Land Salzburg weigert sich, die 24-Stunden-Intensivpflege zuhause zu finanzieren. Stattdessen sollen sie in Pflegeheime abgeschoben werden. Sie wandten sich unabhängig voneinander an die Volksanwaltschaft.
„Dank mehrerer Höchstgerichtsurteile ist klar: Wenn sie nicht ins Heim wollen, sondern lieber zuhause bei ihren Familien leben wollen, dann sind Land und Sozialversicherung gemeinsam verpflichtet, die teure Intensivkrankenpflege zuhause zu finanzieren“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Er hat die beiden Fälle auch für die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vorgeschlagen. Erst, als die Sendung bereits aufgezeichnet war, meldete sich das Land mit einer Lösung – aber nur in einem der Fälle.
Der 70-jährige Wolfgang A. ist seit einem schweren Radunfall vom Hals abwärts gelähmt und kann nicht selbstständig atmen. Wenn er aus der Reha-Klinik entlassen werden kann, will er nachhause, zu seiner Frau, in sein gewohntes Umfeld. Er stellte Anträge auf Kostenübernahme beim Land Salzburg und bei seiner Krankenkasse, der SVS.
Das Land Salzburg lehnte ab, Wolfgang A. soll stattdessen im Seniorenheim Hallwang untergebracht werden, wo Betten für beatmungspflichtige Menschen bereitstehen. Eine Anfrage der Volksanwaltschaft hat das Land bisher ignoriert. Die SVS lehnte erst ebenfalls ab, zeigt sich nach Einschreiten der Volksanwaltschaft aber nun doch bereit, die Behandlung zuhause mitzufinanzieren. Allerdings braucht es dafür eine Vereinbarung mit dem Land Salzburg.
Erst Behandlung organisieren, dann im Hintergrund ausmachen, wer wieviel zahlt
Achitz verweist auf mehrere Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH): „Man hat ein Recht darauf, zuhause gepflegt zu werden. Land und Krankenkasse sollen das rasch ermöglichen und sich bitte nachher ausmachen, wer wieviel von den Kosten übernimmt. Die Familien der Betroffenen bleiben ohnehin trotzdem auf hohen Kosten sitzen.“
Natürlich wäre es sinnvoll, wenn es für solche Fälle eine österreichweit einheitliche Lösung gäbe, an die sich alle Länder und alle Sozialversicherungsträger halten würden. Darauf können die Betroffenen aber nicht warten. „Ich kann die Standard-Ausrede nicht mehr hören, dass da der Bund etwas machen sollte. Zuständig sind ganz eindeutig die Länder und die Krankenkassen“, sagt Achitz.
„Enttäuscht, dass vom Land Salzburg niemand mit mir diskutiert“
Der zweite Fall betrifft den 64-jährigen Günter S., der seit einem schweren Unfall 2010 eine inkomplette Querschnittslähmung aufweist. Bei ihm wurde 2011 ein Zwerchfellschrittmacher implantiert. In der Nacht und im Liegen braucht er eine Beatmungsmaske. Schon seit 13 Jahren wird er durch eine 24-Stunden-Intensivpflege betreut. Die Finanzierung stemmt er zum Teil aus seiner Berufsunfähigkeitspension und dem Pflegegeld, den Rest hat bisher das Land Salzburg abgedeckt. Seit 28. November 2024 befindet sich Günter S. zur Behandlung im Querschnittgelähmten-Zentrum des BG Klinikums Hamburg. Erfreulicherweise übernimmt die ÖGK die Kosten für die Behandlung in dieser Spezialklinik.
Obwohl dort bestätigt wurde, dass Günter S. weiterhin auf die 24-Stunden-Intensivpflege angewiesen ist, wollte das Land Salzburg plötzlich nicht mehr zahlen. „Das ist schwer zu verurteilen und muss dringend behoben werden“, sagte Volksanwalt Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“, gesendet am 8. März.
Auch Günter S. will nicht ins Heim, sondern nachhause zu seiner Familie in Wagrain. „Ich warte seit drei Monaten ohnmächtig. Bitte helfen Sie mir!“, appellierte er. Und seine Frau kann noch etwas nicht verstehen: dass vom Land Salzburg nicht einmal jemand ins ORF-Studio gekommen ist: „Ich bin enttäuscht, dass niemand kommt und einen Dialog mit mir führt.“
Erst nach dem Einschreiten der Volksanwaltschaft und der Aufzeichnung von „Bürgeranwalt“ sagte das Land gegenüber dem ORF zu, die Intensivpflege wieder zu ermöglichen. „Warum nicht gleich?“, fragt Volksanwalt Achitz, und: „Ich erwarte, dass das Land jetzt auch im Fall von Wolfgang A. endlich tätig wird.“
Lechner Helga,
13.03.2025, 18:20
Grundsätzlich muss man sich bei solchen Entscheidungen fragen, wer dafür verantwortlich ist. Ist wirklich das ganze Bundesland Salzburg oder ein zuständiger Landesrat verantwortlich? Im Bundesland Salzburg ist für den Aufgabenbereich Soziales, worunter auch die Hauskrankenpflege oder die Seniorenheime fallen, seit dem letzten Wahlergebnis ein freiheitlicher Landesrat zuständig. Interessant wäre, wer tatsächlich die Entscheidung getroffen hat.
Stessl Gerlinde,
11.03.2025, 13:21
Ich will ihnen nur eines sagen Österreich ist ein Sauhaufen . Mein Sohn ist Grenzgänger die ÖGK hat ein Abkommen die von der ÖGK Salzburg waren nicht Instande es zu Regeln das mein Sohn mit der Familie Krankenversichert ist hat 5 Monate gedauert aber nur weil die Schweizer Versicherung Klartext gesprochen hat . Ich muß doppelt Krankenkasse bezahlen für die eigene Pension und für einen Verstorbenen Witwenpension !! Das letzte ist das alles versteuert wird !! Mein Gehalt , der Gehalt von meinem Mann wurde versteuert jetzt wird die Pension und Witwenpension zusammengelegt muß ich wieder Steuern bezahlen !!! Ein Ehepaar wenn in Pension geht und nicht in die Steuerklasse fällt brauchen keine Steuer bezahlen !! Man wird bestraft wenn man den Partner verliert . Zum kotzen
Brigitte Übertsroider,
10.03.2025, 22:43
Ich verstehe die Welt nicht mehr, da opfern sich die Familie auf, wollen alles zu Hause machen, brauchen natürlich Unterstützung, und man soll den geliebten Menschen ins Heim abschieben, komisch es werden in Pflege heim , Stationen geschlossen, weil zu wenig Personal da ist, also das muß man jetzt nicht verstehen, danke an den volksanwalt für den ei Satz.
Manuela Hanusch,
10.03.2025, 20:12
Zum persönlichen Leid der beiden Familien kommt noch der Kampf mit Behörden, die sich in Ausreden flüchten und sich vor ihrer Verpflichtung drücken wollen.
Es ist unfassbar, dass man in Österreich GEGEN seinen ausdrücklichen Willen in ein Pflegeheim eingewiesen werden soll.
Ich wünsche den Betroffenen alles erdenklich Gute und hoffe, dass sehr schnell eine zufriedenstellende Lösung erreicht wird!
Johanna Knäussel,
10.03.2025, 19:00
Ich bin einfach sprachlos,wie man mit intensivpflegebedürftige und den Angehörigen umgeht.
Familie mit 24 Stundenpflegekräfte können mehr bewirken als jedes Pflegeheim. Zuhause ist immer jemand um den kranken Menschen herum. In Heimen ist dies nie gegeben.
Ich wünsche mir sosehr für diese Familien ein gutes Ende.
Selbst bin ich auch eine pflegende Angehörige
Johanna Knäussel
Maria Huber,
10.03.2025, 16:52
Das ganze ist eine bodenlose Frechheit wie man mit
Menschen umspringt.
Und unsere Politiker sind unfähig aber kassieren einen
Haufen Geld. Unser Steuergeld und bringen wichtiges wie die Pflege seit
Jahren nicht geregelt.
Baier Hermann,
10.03.2025, 14:28
Das sind alles Schweine. Die putzen sich einfach ab. Gut dass es jemanden (zB. Bürgeranwalt) gibt der die dabei hilft.