46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Die Selbsterhaltungsfähigkeit, die ausnahmslos eine Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft darstellt, ist verfassungswidrig und wird per 30. Juni 2014 aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst ein Erkenntnis veröffentlicht, in dem er die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Z 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen für verfassungswidrig erklärt und per 30. Juni 2014 aufhebt.
Diese sieht vor, dass Menschen nur die Staatsbürgerschaft verliehen werden darf, wenn ihr Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist. § 10 Abs. 1 Z 5 konkretisiert, dass der Lebensunterhalt dann als gesichert gilt, wenn „ feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen zum Entscheidungszeitpunkt im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachgewiesen werden “.
Der VfGH sieht eine doppelte Verfassungswidrigkeit:
§ 10 Abs. 1 Z 7 Staatsbürgerschaftsgesetz darf auch in Fällen, die am 1. März 2013 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind, nicht mehr angewendet werden.
Das Erkenntnis des VfGH ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit. Neben der Aufhebung der betroffenen Bestimmung ist nun auch höchstgerechtlich festgestellt, dass das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung nicht nur für StaatsbürgerInnen gilt, sondern für alle Menschen.
Es ist enttäuschend, dass das Erkenntnis nicht auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verweist. Dessen Art. 18 verbietet Diskriminierungen aufgrund der Behinderung beim Zugang zur Staatsbürgerschaft.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …