vida: Mindestlohn für 24-Stunden-Betreuung weiter ausständig

Keine Ausweitung des Aufgabenprofils auf medizinische Tätigkeiten

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„Immer mehr Kompetenzen und Anforderungen werden jetzt den 24-Stunden-BetreuerInnen abverlangt. Was es dagegen nach wie vor nicht gibt, ist ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn für die BetreuerInnen“, sagt Willibald Steinkellner, Vorsitzender der Sektion Soziale, Persönliche Dienste und Gesundheitsberufe in der Gewerkschaft vida. Steinkellner kritisiert, dass von ÖVP-Behindertensprecher Franz-Josef Huainigg nun auch die Forderung kommt, die BetreuerInnen sollten medizinische Tätigkeiten erfüllen. „Die PolitikerInnen stehen nicht vor Gericht, wenn etwas passiert. Der betroffenen Betreuerin kann es dann aber sehr wohl so ergehen.“

Zusammen mit dem Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Übergangsbestimmungen bei der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung wurde im Nationalrat am 16. Jänner ein Entschließungsantrag eingebracht. Er sieht vor, dass die Betreuungsperson auch Assistenz bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie Körperpflege erbringen darf. Steinkellner dazu: „Das ist eine Ausweitung der bisherigen Kompetenzen der BetreuerInnen, die im Gesetz klar definiert werden muss und auch eine entsprechende Ausbildung erfordert. Was nicht sein kann, ist, dass den BetreuerInnen plötzlich auch medizinische und pflegerische Aufgaben abverlangt werden.“

Keiner in der Politik mache sich anscheinend Gedanken darüber, welche Verantwortung mit jeder Erweiterung der Tätigkeiten auf die Betreuungspersonen – egal ob ArbeitnehmerInnen oder Selbständige – zukomme. Auch die Schulung der BetreuerInnen werde in der Diskussion als nachrangig angesehen, bei der Bezahlung gelte der Grundsatz „nur keine Kosten“. „Alle Bemühungen der Gewerkschaft, gerechte Löhne zu erreichen, werden mit dem ‚Leistbarkeitsargument’ abgewürgt“, kritisiert Steinkellner. Ein österreichweiter einheitlicher Mindestlohn sei nicht zustande gekommen, weil alles, was über den Mindestlohntarifen der Bundesländer für ‚normale’ Hausangestellte liege, von der Politik als „zu teuer“ bezeichnet werde. „Die kompetente Arbeit einer Betreuungsperson ist der Politik und der Gesellschaft offenbar nichts wert“, so Steinkellner abschließend.

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