vida-Vondrasek: Negativen Trend bei Inklusion am Arbeitsmarkt umkehren!

Gewerkschaft: Mehr Anstrengungen von Politik, Unternehmen und Gesellschaft sind notwendig

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Die veröffentlichte Juni-Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Arbeitslosigkeit weist für ArbeitnehmerInnen mit einer Erkrankung bzw. Behinderung erneut eine negative Entwicklung auf.

Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen ist wieder um 2,4 Prozent sowie bei Menschen mit Behinderungen um 3,2 Prozent gestiegen.

„Dieser anhaltend negative Trend zeigt, dass es für arbeitslose behinderte Menschen nach wie vor weitaus schwieriger ist, einen Arbeitsplatz auf dem regulären und ersten Arbeitsmarkt zu finden“, kritisiert Elisabeth Vondrasek, stellvertretende Vorsitzende der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida.

„Die Gewerkschaft vida fordert gemeinsam mit den NGOs seit langem mehr und intensivere Anstrengungen für diese Menschen seitens Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung sind schließlich Kernthemen einer modernen Gesellschaft“, unterstreicht die vida-Gewerkschafterin.

Inklusionsfreundliche Betriebe seien bis jetzt eher selten. So gibt es etwa bei den ÖBB Beispiele über MitarbeiterInnen, die nach einem Unfall bzw. einer Erkrankung wieder erfolgreich in das Arbeitsleben integriert werden konnten, ergänzt ÖBB-Konzernbehindertenvertrauensperson Peter Traschkowitsch von der vida-Gruppe Menschen mit Behinderung.

Die Gesellschaft und die Wirtschaft sollten sich daher allgemein abgewöhnen, ständig eine Behinderung bzw. Erkrankung in der Arbeitswelt als vordergründig zu betrachten. „Aussagen wie, die armen Behinderten kosten uns ja so viel Geld sowie Ärger mit Krankenständen und Ausfällen, sind völlig fehl am Platz“, betont Traschkowitsch.

„Es muss in erster Linie um Menschen, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten, und nicht nur um gesundheitliche Einschränkungen gehen. Das gilt aber nicht nur für Bewerbungsgespräche, das wäre zu wenig. Das muss für alle zu setzenden Maßnahmen und für die grundsätzliche Einstellung zu den Themen Erkrankung und Behinderung gelten“, betont der Gewerkschafter.

„Es müssen bessere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie etwa die verpflichtende Einrichtung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Behinderung oder Schaffung von gesetzlichen Möglichkeiten und Förderungen von Heimarbeitsplätzen (Home Office), für Menschen mit Behinderung gesetzt werden“, fordert Vondrasek.

Das Freikaufen von vielen Unternehmen mittels Ausgleichsabgabe müsse ein Ende haben, die Wirtschaft müsse mehr in Jobs für Menschen mit Behinderung investieren. Auch die Wirtschaftskammer müsse positiv auf ihre Mitglieder einwirken, damit diese Menschen mit einer Erkrankung bzw. Behinderung wieder vermehrt ins Arbeitsleben eingliedern.

„Es reicht nicht, Inklusion nur in bunten und teuren Broschüren abzufeiern oder nur darüber zu reden. Inklusion muss ganz einfach nur getan und gelebt werden, bekräftigt Traschkowitsch abschließend.

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2 Kommentare

  • Ich habe vor Weihnachten gerade einen AMS-Kurs (Haus Aktiv) besucht, welcher „ausschließlich“ für behinderte Menschen gedacht ist. „Haus Aktiv“ ist ein Projekt von „Das Band“, welches wiederum vom Sozialministeriumservice finanziert wird, wie auch das AMS durch die Kursbeiträge solche Projekte finanziert.


    Vorige Woche habe ich an den „Monitoringausschuss“ geschrieben, weil ich mich beschweren wollte, weil der Amtsleiter für Soziales und Behindertenwesen meinte, dass für ihn die Behindertenrechtskonvention nicht gilt. Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet jene Staaten, die „freiwillig sich verpflichteten“ Gelder für die inhaltliche Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Eine Forderung ist die Förderung von Behinderten. Die Gelder fließen sicherlich, doch kann ich durch mein Erlebnis in „Haus Aktiv“ beweisen, dass die Gelder von Seiten des AMS, des Sozialministeriumservice und ähnliche Organisationen veruntreut werden, indem man Projekte wie „Haus Aktiv“ finanziert, die aber nicht im Geringsten der Förderung ihrer Klienten gemäß der Behindertenkonvention gerecht werden. – Ganz im Gegenteil, wie ich im Beschwerdeschreiben an den Monitoringausschuss belegen kann!


    Da der Monitoringausschuss erst wieder im September zusammentritt, wollte ich die Mitglieder dieses Ausschusses vorab kontaktieren, und war dabei empört, dass die meisten Mitglieder keine Kontaktmöglichkeiten angegeben haben. Nicht einmal sind die Namen eineindeutig zuzuordnen, wie offenbar die Mitgliederliste des Monitoringausschusses aktuell ist!! – BARRIEREFREIHEIT gilt nach der Behindertenkonvention auch für das Recht auf Information, und ich bin wirklich empört, dass ein offizielles Gremium wie der Monitoringausschuss selbst diese Barrierefreiheit offenbar nicht ernst nimmt. Mit freundlichen Grüßen: Andreas Jungwirth