Die kürzlich ausgesandten Novellierungen zum Bundespflegegeld- und Bundesbehindertengesetz sind für die Betroffenen mehr als enttäuschend.
Der jüngste Entwurf einer Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes ist ein weiterer Beitrag des Ministers im Rahmen seiner Ankündigungspolitik: Mag. Herbert Haupt (FPÖ) kündigt abermals (das wievielte Mal eigentlich?) die Valorisierung des Pflegegeldes an, bereits zwölf Monate vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Jänner 2005.
Von diesen 12 Monaten will er wohl ein ganzes Jahr zehren; es ist weder eine rückwirkende Erhöhung in Sicht (wie angekündigt) noch eine Einmalzahlung (wie von ÖVP und FPÖ vereinbart).
Weiters ist die Errichtung einer Pflegeanwaltschaft geplant. Diese hat vor allem eine Feigenblattfunktion, denn Kompetenzen hat sie keine. Das höchste der Gefühle ist die Abgabe einer Empfehlung zur Beseitigung eines Missstandes und das auch nur für den Bereich des Bundes.
Im gleichfalls ausgesandten Entwurf einer Novellierung des Bundesbehindertengesetzes ist der geplante Rechtsanspruch bei der Erstattung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) positiv zu vermerken. Weltfremd und in den Auswirkungen behindertenfeindlich ist die Beibehaltung der Bestimmung, dass die NOVA nur beim Kauf eines Neuwagens rückerstattet wird, sowie die Beibehaltung des bisherigen Kaufpreislimits von 18.168 Euro. Alles in allem: Wieder kein
„großer Entwurf“ aus dem Haus am Wiener Stubenring.