Viele Fälle für die VolksanwältInnen

Einlassverweigerung in Lokale, mangelnde Barrierefreiheit bei öffentlichen Einrichtungen, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

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Der Jahresbericht 2011 der Volksanwaltschaft (VA) enthält klare Empfehlungen an den Bund, um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern.

Die gute Nachricht zuerst: Nachdem im letztjährigen Bericht der Volksanwaltschaft an National- und Bundesrat das Kapitel „Antidiskriminierung“ durch eine Passage mit der Überschrift „Grundrechte“ ausgetauscht wurde, ist man im Bericht 2011 wieder zum ursprünglichen Namen zurückgekehrt – und nicht nur das: Auch die Anzahl der Diskriminierungsfälle, die vergangenes Jahr an die unabhängige Kontrollinstanz herangetragen wurde, lässt keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Volksanwaltschaft bei diesem Thema.

Ein umfangreiches Kapitel ist in dem Bericht den Verfahren vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission gewidmet. Die Volksanwaltschaft teilt diese Kritik und empfiehlt dem Bund, die Tätigkeiten dieser beiden Einrichtungen transparenter zu gestalten und punktuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Eine Auswahl der geprüften Fälle 2011:

  • Einlassverweigerungen in Lokale: Die Volksanwaltschaft erwähnt in ihrem Bericht in diesem Zusammenhang das Problem des „Underreporting“ bei Diskriminierung. Damit ist der Umstand gemeint, dass viele Opfer von Diskriminierung zu wenig Informationen über ihre Rechte haben, vor einem langwierigen Gerichtsverfahren zurückschrecken und sich zu sehr schämen, um gegen die erlebte Diskriminierung etwas zu unternehmen. Das führt dazu, dass zahlreiche Fälle von Diskriminierung nicht gemeldet werden und viele Verfahren eingestellt oder nicht weiter verfolgt werden. Dazu heißt es im Bericht der Volksanwaltschaft: „Die VA bekräftigte daher ihre Empfehlung an die Bundesregierung, für eine bundesweit einheitliche und wirksame Vollziehung des Diskriminierungsverbots zu sorgen und mit konkreten Dienstanweisungen sicherzustellen, dass jedem Hinweis auf ethnisch diskriminierende Zutrittsverweigerungen zu Lokalen mit allen gebotenen Mitteln nachgegangen wird. Entsprechend den Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde eine verstärkte Bewusstseinsbildung und verbesserte Schulung für das gesamte im Verwaltungsstrafverfahren tätige Personal empfohlen. In Informationskampagnen soll zusätzlich die Bevölkerung darüber informiert werden, was eine verbotene Diskriminierung darstellt und wohin man sich als betroffene Person wenden kann.“ (S. 72) Der Klagsverband hat bereits gemeinsam mit ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben, die sich an LokalbetreiberInnen wenden und beschreiben, wie diskriminierungsfreie Einlasspolitik aussehen sollte.
  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Die unterschiedlichen Altersgrenzen für Männer und Frauen bei Seniorenvorteilskarten für öffentliche Verkehrsmittel haben auch den Klagsverband immer wieder beschäftigt. Im Bericht der Volksanwaltschaft wird die Einführung einer einheitlichen Altersgrenze für Frauen und Männer im Jahr 2012 ausdrücklich begrüßt und als Maßnahme bewertet, um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in diesem Bereich abzuschaffen.
  • Mangelnde Barrierefreiheit bei öffentlichen Einrichtungen: Ein weiteres Thema, das auch für den Klagsverband zentrale Bedeutung hat, ist die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Die Volksanwaltschaft erwähnt in ihrem Bericht einen Fall aus Korneuburg: Dort war der Bahnhof plötzlich für gehbehinderte Personen oder Eltern mit Kinderwägen nicht mehr benutzbar. Die Volksanwaltschaft konnte bei dem ÖBB eine Übergangslösung für die untragbare Situation erwirken, die allerdings noch auf ihre bauliche Umsetzung wartet.
  • Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Aus diesem Diskriminierungsbereich wird der Fall einer Transsexuellen geschildert. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse weigerte sich, die Kosten für eine Brustaufbau-Operation zu übernehmen. Die Volksanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass diese Operation wesentlich zum psychischen Wohlergehen der betroffenen Personen beiträgt und der Kostenersatz deshalb sehr wohl zu leisten wäre.

Neben den hier erwähnten Fällen finden sich noch zahlreiche weitere Beispiele für Diskriminierung im aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft, der im Internet zur Verfügung steht.

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