Vizekanzler Mitterlehner macht Versprechen

Man wird sehen, was davon zu halten ist

Reinhold Mitterlehner
BMWFW/Hans Ringhofer

Jetzt äußerte sich auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zum neuen Arbeitsprogramm der Regierung 2017/2018.

Zur Erinnerung, BIZEPS hat die BehindertensprecherInnen, den Kanzler und den Vizekanzler Folgendes gefragt:

  1. Wieso kommen Menschen mit Behinderungen in dem neuen Regierungsprogramm nicht vor? Wieso werden keine behindertenpolitischen Ziele formuliert?
  2. Welche Intention steckt dahinter? Welche Botschaft möchte man damit Menschen mit Behinderungen vermitteln?
  3. Sind behindertenpolitische Themen überhaupt noch im Fokus? Sind Sie sich bewusst, dass dieses Regierungsprogramm ein enormer Rückschritt ist?

Beschwichtigen und Versprechungen machen

Im Statement des Vizekanzlers begegnet uns die altbekannte Argumentationsweise, wie wir sie schon aus den bisherigen Statements des Kanzlers und der BehindertensprecherInnen Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) und Franz-Joseph Huainigg (ÖVP) kennen.

Das alte Programm sei noch gültig, das neue nur eine Aktualisierung.

„Die österreichische Bundesregierung unterstützt die schrittweise Umsetzung des NAP-Behinderung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention“, sagt Mitterlehner und führt auch gleich ein paar Beispiele für das geplante Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Menschen mit Behinderungen an.

Der Sozialminister bemüht sich um mehr Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen, heißt es an einer Stelle. Von Initiativen für mehr Inklusion in der Schule und dem Ausbau der Persönlichen Assistenz ist die Rede.

All diese Dinge hören sich gut an, doch wir werden uns letztlich nur von Taten überzeugen lassen.

Zum Abschluss seiner Ausführungen verteidigt der Vizekanzler Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg (ÖVP), der sich in den letzten Tagen berechtigte Kritik gefallen lassen musste, er sei ein verlässlicher, kompetenter und außerordentlich engagierter Partner für alle Anliegen in diesem Zusammenhang, so Mitterlehner.

Wir sehen das anders.

Hier das komplette Statement von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner:

Vielen Dank für Ihr Schreiben betreffend das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 „Für Österreich“. Gerne darf ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Das im Jänner 2017 beschlossene Arbeitsprogramm der Bundesregierung stellt keineswegs einen Ersatz für das Regierungsprogramm 2013-2018 dar, sondern dieses wurde aktualisiert, um die aktuellen Herausforderungen adäquat zu beantworten. Die nunmehr von der Bundesregierung im Arbeitsprogramm vorgelegten neuen Projekte bauen auf dem weiterhin gültigen Regierungsprogramm 2013 auf, präzisieren und erweitern dieses. Die Gültigkeit des Regierungsprogramms 2013-2018 wird dadurch nicht beeinträchtigt und die darin formulierten Zielsetzungen – im konkreten Fall die Inklusion von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche – sind nach wie vor aufrecht.

Die österreichische Bundesregierung unterstützt die schrittweise Umsetzung des NAP-Behinderung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention.

Exemplarisch darf ich hier einige Beispiele anführen, welche Projekte von der Bundesregierung verfolgt werden:

Besonders erwähnen möchte ich die Initiativen der Frau Bildungsministerin für mehr Inklusion in der Schule und den Ausbau der Assistenz in der Schule.

Auch der Herr Sozialminister ist um mehr Beschäftigung für Menschen mit Behinderung bemüht. Er hat darüber hinaus – auch im Parlament – zugesagt, die Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln durch Sozialversicherungsträger, Bundessozialämter und Länder transparenter und einfacher zu gestalten, um den Spießrutenlauf von einer Stelle zur anderen künftig zu vermeiden.

Schließlich ist der Sozialminister im guten Gespräch mit den Ländern, um einen an der jeweils besten Praxis orientierten Ansatz für die persönliche Assistenz im Privatbereich umzusetzen. Einen Teil – für anlassbezogene stundenweise persönliche Assistenz – übernimmt der Pflegefonds. Diese Neuregelung im Pflegefonds hat der Nationalrat bereits im Dezember beschlossen und setzt damit auch eine langjährige Forderung der Behindertenorganisationen um, die sich bundesweit mehr Angebote in diesem Bereich zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens wünschen.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz bringt mehr Selbstbestimmung und unterstützt die Entscheidungsfindung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Es wurde vom Justizminister bereits vorgelegt und die Beratung und Beschlussfassung im Nationalrat soll bis Ende März erfolgen.

Damit werden weitere wichtige Schritte in Richtung der übergeordneten Ziele Inklusion und mehr Selbstbestimmung gesetzt werden.

Unser im Parlament zuständiger Sprecher, NR-Abg. Dr. Franz Joseph Huainigg, ist dabei ein verlässlicher, kompetenter und außerordentlich engagierter Partner für alle Anliegen in diesem Zusammenhang.

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Ein Kommentar

  • Übliche Beschwichtigung zum jahrzehtelangen Schieben ruhiger Nullnummern in der Pflege- und Behindertenpolitik.

    Nur dies klingt nach Neuerung: „… Einen Teil – für anlassbezogene stundenweise persönliche Assistenz – übernimmt der Pflegefonds. Diese Neuregelung im Pflegefonds hat der Nationalrat bereits im Dezember beschlossen …“

    Das ist für mich unbemerkt über die Parlamentsbühne gelaufen. Weiß dazu jemand mehr?
    Inkrafttreten, Anspruchsvoraussetzung, Umfang, Finanzierung, Regelungen etc. und ob es überhaupt den Ansprüchen persönlicher Assistenz bzw. personenzentrierter Hilfen gerecht wird …