Voget: „Gesetz zu weich“

Vor rund zwei Jahren - am 6. Juli 2005 - wurde im Nationalrat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Im ORF-Morgenjournal wurde dazu ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget interviewt.

Klaus Voget
ÖZIV

„Gut gemeint, aber sehr schlecht ausgeführt, so reagierten Opposition und Behindertenorganisationen auf das vor zwei Jahren beschlossene Behinderten-Gleichstellungsgesetz“, berichtet der ORF am 7. Juli 2007 von dem nun knapp zwei Jahre zurückliegenden Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Besonders scharfe Kritik kommt traditionell von den Grünen, ist dem Beitrag weiters zu entnehmen. Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr fordert „eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, damit die Bauordnungen vereinheitlicht werden.“ Ebenso traditionell reagiert der Behindertensprecher der ÖVP, Franz-Joseph Huainigg. Das Gesetz stehe auf einem soliden Gleichstellungsfundament.

Der bildliche Vergleich mit dem Fundament ist gar nicht so falsch. Nur: Das Haus darauf wurde absichtlich nicht gebaut. Die Kritik an den mangelhaften Gleichstellungsregelungen fokussierte sich in einer eindrucksvollen Mahnwache des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“ am 5. Juli 2005 vor der ÖVP-Parteizentrale in Wien.

Die Aktivistinnen und Aktivisten versuchten die ÖVP doch noch zu überzeugen, wesentliche Bestimmungen, wie beispielsweise ein Recht auf Unterlassung einer Diskriminierung und einen Beseitigungsanspruch bei Diskriminierung in das Gesetz aufzunehmen. Doch der Versuch war erfolglos. Die ÖVP hatte einen Kniefall vor der Wirtschaft gemacht und war strikt dagegen.

„Wie gut ist das Gesetz nun wirklich?“

Diese Frage stellte der ORF im Ö1-Interview dem Präsidenten des ÖZIV, Dr. Klaus Voget. Grundsätzlich sei er froh, dass es Gleichstellungsregelungen gibt, so Voget einleitend. Doch viele Punkte seien kritisch zu betrachten. „Unsere Kritik ist absolut zurecht erfolgt“, erinnert Voget, der auch Präsident der ÖAR ist, an seine damaligen Presseaussendungen.

„Die langen Fristen sind ein Faktum“, das ihn sehr störe. Dadurch werde die Barrierefreiheit noch lange auf sich warten lassen. In vielen Bereichen – z. B. bei den Sanktionen – sei das „Gesetz zu weich“, bemängelt er. Das hat sich in der Praxis bestätigt.

Grundsätzlich – so Voget im Interview – sei er über die Möglichkeit der Schadenersatzklage froh. Aber bei der österreichischen Rechtstradition wird es „eher um kleine Beträge gehen.“

Zu den schweren Versäumnissen gehört aber, dass es nur die Möglichkeit des Schadenersatzes gibt. „Wir wollten nicht nur die Klagemöglichkeit auf Schadenersatz, sondern auch einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch haben. Das wäre wirksamer“, hält Voget fest und resümiert: „Hier war man offensichtlich etwas zu kleinmütig“, weil man befürchtete, dass die Wirtschaft sonst nicht zustimmen würde.

Doch diese Regelungen wären wichtig gewesen, weil durch eine Klage sei ein Umbau nicht erreichbar, meint Voget abschließend.

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