Nach eingehenden Beratungen haben die vom Nationalrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2013 neu gewählten Volksanwälte ihre Zuständigkeiten wie folgt festgelegt.
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka hat schwerpunktmäßig Beschwerden betreffend Sozialversicherung, Behindertenwesen und Gesundheit, Verkehrs-Infrastrukur sowie Landesverteidigung zu bearbeiten.
Volksanwältin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ist unter anderem zuständig für alle kommunalen Angelegenheiten einschließlich Straßen, Justiz und Finanzen.
Die Arbeitsschwerpunkte von Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits bilden Inneres, Umwelt, Bildung, Wissenschaft und Gewerbe.
Die einstimmig getroffene Arbeitsaufteilung gewährleistet eine ausgewogene Arbeitsbelastung innerhalb des Kollegialorgans, folgt sachlichen Gesichtspunkten und vermeidet Doppelgleisigkeiten.