Volksanwältin Brinek präsentiert Buch zum neuen Erwachsenenschutzgesetz

Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Finanzierung gedeckt

Volksanwaltschaft

Am 21. Juni 2017 präsentierte Volksanwältin Brinek ihr aktuelles Buch „Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“.

Im Rahmen der von Peter Resetarits moderierten Veranstaltung sprachen unter anderem Vizekanzler Wolfgang Brandstetter, Behindertenanwalt Hansjörg Hofer sowie die Fachexperten Hemma Mayrhofer und Walter Hammerschick über Selbstbestimmung, Unterstützungsmöglichkeiten und Chancen des neuen Erwachsenenschutz-Gesetzes. 

„Es kann jeden treffen. Jederzeit. In jedem Alter: Der Verlust an Selbstbestimmung, das Angewiesensein auf andere Menschen. Sachwalterschaft bedeutet einen massiven Eingriff in die persönlichen Rechte“, mit diese Worten eröffnete Volksanwältin Brinek die Veranstaltung.

Bisher sei zu früh, zu umfassend, zu ignorant von Sachwalterschaft Gebrauch gemacht worden. Steigende Beschwerde-Zahlen und ein sensibilisiertes (Menschenrechts-)Bewusstsein haben nun zu einem politischen Umdenken und zu einem völlig neuen Ansatz geführt. Sie haben den Reformprozess und die Initiative des Bundesministers für Justiz maßgeblich mitangestoßen und die Gesetzgeber motiviert.  

Besonders erfreulich war die Ankündigung von Vizekanzler Brandstetter, dass die Finanzierung des Gesetzes nach einem Bestätigungsschreiben des Finanzministers nun gesichert sei. Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz, so Brandstetter, kann nun ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Der Vizekanzler zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem neuen Gesetz nun maßgeschneiderte Lösungen für Betroffene im Sinne der Menschlichkeit angeboten werden können. Auch Behindertenanwalt Hansjörg Hofer sieht das neue Erwachsenenschutz-Gesetz als Schritt in die richtige Richtung und betont: „Menschen müssen ihre Entscheidungen so weit als möglich selber treffen können.“  

Publikation „Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“

Die Publikation „Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“ ist ein unentbehrliches Handbuch zum neuen Gesetz – für Akteure in allen beruflichen Feldern und Disziplinen, für Angehörige und Betroffene und alle, die mit der Schaffung einer verbesserten Lebenswelt zu tun haben.

Ausgewiesene Expertinnen und Experten nehmen Stellung zum neuen Erwachsenenschutz-Gesetz, kommentieren und diskutieren Entwicklungen und Reformwege, um den Paradigmenwechsel zu interpretieren und insgesamt zum Gelingen der Umsetzung beizutragen. Sie liefern eine interdisziplinäre Perspektive auf ein gesellschaftlich komplexes Problem.

Das Buch ist bei Edition Ausblick um 19,90 € erhältlich.

Publikation „Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft - Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“
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7 Kommentare

  • Sehr geehrte Frau Volksanwältin!
    Mein Kommentar gilt nicht Ihrem veröffentlichten Buch (das ich gar nicht kenne), sondern der pauschalen negativen Darstellung von Sachwalterschaft per se aufgrund von Beschwerden, die ich medial teilweise wahrgenommen habe. Bei den veröffentlichten Fällen handelte es sich jedoch stets um Rechtsanwält/innen, die von Gerichten als Sachwalter/innen bestellt wurden und durch ihr unangemessenes Handeln nicht nur für berechtigte Kritik sorgten, sondern meines Erachtens auch maßgeblich zur aktuellen Gesetzesänderung beitrugen.
    Leider erfolgte in der öffentlichen Diskussion um Sachwalterschaft keine Differenzierung zur überwiegenden Zahl von Sachwalter/innen, die keine Rechtsanwält/innen sind, sich aber bereits nach bisheriger Rechtssprechung vorrangig um das persönliche Wohl und die Selbsbestimmung ihrer Klient/innen gesorgt haben.
    Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz sieht nun wieder eine Ausnahmeregelung für Rechtsanwält/innen (und Notare) vor, in dem sie die Maximalanzahl überschreiten dürfen, wenn sie in der Erwachsenenvertreterliste eingetragen sind, nur aufgrund einer Erklärung der besonderen Eignung, die nicht überprüft wird.
    Was genau ist nun die Verbesserung dieses neuen Gesetzes? Die schwarzen Schafen, die den Stein ins Rollen gebracht haben, werden gesetzlich wieder geschützt. Was soll sich dann ändern?
    Eine neue Terminologie wird wenig signalisieren, denn die bisherige war bereits aussagekräftig genug. Und wer verantwortlich und im Sinne der Betroffenen tätig sein wollte, konnte dies schon immer tun.

  • wie kommt man zu diesen Buch?

  • Ich hoffe es ist in „leichter sprache “ :-)

    • ICH HABE KEINE Deffizite BEZÜGL. Auffassungsfähigkeit, sondern was meine Bewegungsfähigkeit betrifft. Aber Trotzdem hätte ich gerne dieses Buch. Können Sie mir helfen?

  • Kriegen die selbstvertreter das Buch umsonst die was mit gearbeitet haben wen schon ehrenamtlich mit gearbeitet haben beim 3 1/2 Jahre Projekt
    Lg ossi