Erarbeitung von Mindeststandards dringend notwendig
Anlässlich der steigenden Beschwerden über psychiatrische und psychologische Gutachten fordert Volksanwältin Gertrude Brinek die Etablierung von Mindeststandards.
Unter der Federführung von Volksanwältin Brinek erarbeitete ein multidisziplinär zusammengesetzter Kreis von Fachleuten Themenbereiche, wie die Qualität von Gutachten verbessert werden kann.
Während des ersten Hearings am 17.9.2018 waren sich die beteiligten Expertinnen und Experten einig, dass die Entwicklung von formellen sowie inhaltlichen Anforderungen an Gutachten betreffend psychisch kranker Rechtsbrecher dringend notwendig sei. Sie unterstützten die Volksanwaltschaft bei ihren Forderungen.
Ziel müsse es sein, alle Risiken adäquat zu erfassen und eine hohe Qualität der Gutachten sicherzustellen.
Gutachten sind wichtige Erkenntnis- und Informationsquellen für die Rechtsprechung. Sie legitimieren die behördliche Entscheidung und haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen.
Volksanwältin Brinek: „Die Qualität muss stimmen. Gutachten müssen richtig und verlässlich sein. Einheitliche Standards müssen so verfasst werden, dass sie gelebt und auch überprüft werden können.“ Bis Jahresende wird die multidisziplinär zusammengesetzte Expertenrunde an der Formulierung von Mindestanforderungen für psychiatrische und psychologische Gutachten arbeiten. „Wir werden die Ergebnisse unserer Arbeit in einer Publikation zusammenfassen“, so Brinek.
marianne
26.09.2018, 00:34
…….kommt halt leider zu spät für die Menschen die als Kinder Opfer der Schulpsychologin und der Fürsorge geworden sind.Kinder die auf grund von Gewalt in der Familie z.B. einen Suizidversuch machten hat man sogar auf die geschlossene Psychiatrie eingeliefert.Mit allen damit verbundenen Nachteilen für den Rest des Lebens.
Psychiatrische Gutachten unterliegen ja keinen rechtlichen und wissenschaftlichen Standards,auch heute noch nicht.