Volksanwältin Krammer: Medienreform muss auch die Rechte behinderter Menschen berücksichtigen

Bei den derzeitigen Verhandlungen über das Medienpaket der Regierung steht in erster Linie die Schaffung der neuen Medienbehörde "KommAustria" im Vordergrund.

Gebärdensprachdolmetsch im ORF
Ladstätter, Markus

Volksanwältin Dr. Christa Krammer möchte die Diskussion nicht nur auf diesen Aspekt beschränkt wissen. Sie regt an, im Zuge einer Medienreform auch Rechte für Behinderte zu verankern. Konkret geht es der Volksanwältin um die Hilfe für Gehörlose oder schwer hörbehinderte Menschen: „Ich könnte mir vorstellen, dass öffentlich-rechtliche wie auch private Fernsehanstalten verpflichtet werden, zumindest alle TV-Nachrichtensendungen und darüber hinaus auch eine größere Auswahl kultureller Programme und Sendungen mit – optional zuschaltbaren – Untertiteln auszustrahlen. Speziell bei TV- Nachrichtensendungen wäre zusätzlich zu überlegen, ob Inhalte parallel durch Gebärdendolmetscher präsentiert werden sollten.“

Bereits jetzt bietet der ORF auf freiwilliger Basis vor allem Teletext-Untertitel bei verschiedenen Informationssendungen und Magazinen an, wobei es trotz aller Bemühungen immer noch „Versorgungslücken“ gibt, die von Gehörlosen als diskriminierend empfunden werden.

So weist der Verein Bizeps in seiner aktuellen Aussendung darauf hin, dass auch 4 renommierte Vertreter der Gehörlosen beim tragischen Unglück in Kaprun ums Leben kamen. Keiner der gehörlosen Verwandten, Bekannten und Freunde konnte die Sondersendungen des ORF verfolgen. Der Grund: viel zu wenig Untertitel. Selbst als der ORF-Salzburg den interessanten Lebenslauf eines der gehörlosen Opfer darlegte, wurde auf Untertitel gänzlich verzichtet. Gebärdendolmetscher waren beim Gedenkgottesdienst kaum zu sehen, bei der Übertragung gab es wiederum keine Untertitel.

Als rechtlichen Ansatzpunkt für ihre Forderung sieht Volksanwältin Krammer den in der Verfassung verankerten Gleichheitssatz. Dort heißt es wörtlich: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Die Frage der Zurverfügungstellung von Untertiteln und der Verwendung der Gebärdensprache in Fernsehsendungen stand auch bereits mehrfach auf der Tagesordnung des Europaparlaments. Zuletzt wurde aber seitens der Europäischen Kommission die Auffassung vertreten, dass Maßnahmen in diesem Bereich in der Hauptverantwortung der Mitgliedstaaten liegen und auf EU-Ebene kein Handlungsbedarf gesehen wird.

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