Volksanwältin Krammer: Wie viel darf ein Rollstuhl kosten?

Volksanwältin Krammer ortet überhöhte Preise bei Hilfsmitteln für Behinderte und plädiert für mehr Markttransparenz und Wettbewerb zwischen den Anbietern.

Anlass für den Vorstoß der Volksanwältin ist der Fall eines schwer behinderten Buben aus Linz, dessen Eltern für einen speziellen Rollstuhl über 200.000 S bezahlen sollten. Über Vermittlung der Volksanwältin übernahm die Versicherungsanstalt der Eisenbahner letztlich den Großteil der Kosten.

Die Eltern des 6-jährigen Dominik aus Linz baten Volksanwältin Christa Krammer um Hilfe. Dominik leidet an einer fortschreitenden Schwächung der Skelettmuskulatur (spinale Muskelatrophie), kann weder gehen noch stehen, hat die Bewegungen des Kopfes lediglich in bestimmten Körperlagen unter Kontrolle und verfügt nur über geringe Kraft in den Armen. Um die Schule besuchen zu können, benötigt er einen Multifunktions-Rollstuhl mit spezieller Joy- Stick-Steuerung. Das Problem: Dieser spezielle Rollstuhl kostet samt Zubehör 227.386 S.

Obwohl die Krankenversicherung im vorliegenden Fall für die Kosten aufkam, wies die Versicherung auf die besondere finanzielle Belastung im Bereich dieser speziellen Hilfsmittel für Behinderte hin und legte insbesondere auch dar, dass etwa der Gesamtzuschuss des Landes Oberösterreich im Bereich der Behindertenrehabilitation für alle ihre oberösterreichischen Versicherten für das erste Halbjahr 2000 insgesamt nur rund 320.000 S betragen habe. Der Einzelfall ist gelöst – strukturelle Probleme sind aber nicht zu übersehen.

Für Volksanwältin Krammer ist der vorliegende Fall bezeichnend für den gesamten Bereich der Hilfsmittelversorgung von Behinderten: Hersteller, die ihre Produkte mangels nachfragegesteuerter Konkurrenz im internationalen Vergleich immer noch zu überhöhten Preisen anbieten können, vertrauen darauf, dass Kostenübernahmen ohnehin aus öffentlichen Mitteln erfolgen, wenn die medizinische Notwendigkeit zur Anschaffung spezieller Hilfen unbestreitbar vorhanden ist. Für Behinderte und deren Angehörige, die sich bei der Behindertenhilfe, den Krankenkassen, den Bundessozialämtern etc. händeringend um Unterstützung bemühen, beginnt ein behördlicher Spießrutenlauf um Kostenzusagen, weil sie es sich nicht leisten können, diese Ausgaben aus eigener Tasche zu bezahlen.

„Ich glaube, dass mehr Transparenz und Wettbewerb auf dem Markt für medizinische Hilfsmittel – im Interesse der Behinderten aber auch der verschiedenen öffentlichen Kostenträger – eine nachhaltige Kostenreduktion bewirken würden. Die „Monopolstellung“ einzelner Anbieter muss aufgebrochen werden. Die Einrichtung einer eigenen Internetbörse für solche Produkte, wäre aus meiner Sicht eine geeignete Möglichkeit, zur Verwirklichung dieses Zieles beizutragen“, meint die Volksanwältin.

Derzeit gibt es im Rahmen des Projekts „Handynet-Österreich“ lediglich eine nationale Hilfsmitteldokumentation auf CD-ROM, die nach den Informationen der Volksanwaltschaft allerdings keine verbindlichen Preisangaben enthält.

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