Volksanwalt Kräuter: „Menschenwürdige Pflege ist gesamtstaatliche Verantwortung“

Mittel des 350 Mio Euro schweren Pflegefonds an Qualitätskriterien binden

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Volksanwalt Günther Kräuter appelliert angesichts der von Expertenkommissionen bei unangekündigten Besuchen festgestellten Missstände in Alten- und Pflegeheimen an die gesamtstaatliche Verantwortung von Bund und Ländern.

Kräuter: „Eine menschenwürdige Betreuung hochbetagter, häufig an Demenz erkrankter Menschen muss in allen Bundesländern gesichert werden. Die Volksanwaltschaft fordert zumutbare Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal, eine Attraktivierung der Pflegeberufe generell und einheitliche Qualitätskriterien für Einrichtungen.“ 

Die Mittel des mit 350 Millionen Euro dotierten Pflegefonds müssen an Qualitätskriterien wie Mindeststandards, Personalqualifikation und Infrastruktur geknüpft werden, so Kräuter. 

„Ich ersuche eindringlich, diesem gesellschaftspolitisch so wichtigem Thema größtmögliche Beachtung zu schenken. Es ist innerhalb von zwei Jahrzehnten mit einer Verdoppelung multimorbider, intensiv pflegebedürftiger Personen zu rechnen“, so Volksanwalt Günther Kräuter abschließend.

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Ein Kommentar

  • Die Arbeit der Volksanwaltschaft ist sehr notwendig, sieht man doch, dass die Kontrollen der Länder in ihren eigenen Einrichtungen nicht funktioniert hat und auch nicht funktionieren kann. So kann ja die beim Land angestellte Heimanwältin doch nicht ganz unabhängig arbeiten und die Interessen der Schutzbefohlenen vertreten, schon gar nicht in der Öffentlichkeit. Aber gerade die Öffentlichkeit, die Medien, die von den Missständen berichten, können zu einer Sensibiliserung und auch zu einer Verbesserung in den Heimen und auch in den Psychiatrien führen. Ich möchte daher auch die Verletzung der Menschenrechte in der Psychiatrie in Tirol ansprechen, die in den Berichten der Volksanwaltschaft erwähnt werden. Das Thema der Fixierung: In der Gerontopsychiatrie Hall werden 75% der PatientInnen mindestens einmal mechanisch fixiert. Über die medikamentöse Fixierung durch Psychopharmaka gibt es im Bereiche der Psychiatrie keine Aufzeichnungen (Kommt offensichtlich nicht vor). Gerade aber diese exorbitante Ruhigstellung durch Haldol, Risperdal und auch Benzos, die in den Heimen ja zunimmt (35%), wird in der Psychiatrie nicht thematisiert und das obwohl man weiß, dass 85% der Todesfälle in der Psychiatrie durch die mechanische und/oder medikamentöse Fixierung verursacht wird. Im Bericht der Volksanwaltschaft wurde auch in der Psychiatrie Hall die lebensbedrohliche Fixierung mit einem Gurt wegen Strangulationsgefahr eingemahnt, ebenso die Verabreichung von Haldol intravenös, das wegen der lebensbedrohlichen Nebenwirkungen (plötzlicher Herztod) vom Hersteller ohne intensive Überwachung seit Jahren verboten ist. Ebenso wird von der Volksanwaltschaft die Zurschaustellung von fixierten Patienten am Gang – auch in der Psychiatrie beklagt, der Einsatz von security-Personal bei der Fixierung (mechanisch und medikamentöse) ist in der Universitätsklinik ein menschenrechtlicher Missstand. All die Menschenrechtsverletzungen sind jahrelang bekannt und vor allem struktureller Natur (kurz: Risperdal statt Personal) besonders in Nachtstunden und am Wochenende. Wenn man aber dafür zwischen 400 und 1000 Euro in der Psychiatrie und Forensik pro Tag vergütet bekommt, müssten doch auch eine Behandlung und Pflege nach dem Stand der Wissenschaft und der internationalen Menschenrechte gewährleistet werden können.