Volksanwalt Kräuter: „Pflege daheim fördern!“

Anhebung des Pflegegeldes in allen Stufen

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Anlässlich der aktuellen Zahlen zu den Pflegegeldbeziehern in Österreich erneuert Volksanwalt Günther Kräuter die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer spürbaren Anhebung des Pflegegeldes.

Kräuter: „Das Pflegegeld muss in allen 7 Stufen um 30 Prozent angehoben werden, nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit geringerem Pflegebedarf daheim betreut werden können. Auch eine jährliche Valorisierung ist unerlässlich, um künftig einem zu starken Andrang zu stationären Einrichtungen entgegenzuwirken.“ 

Laut den Plänen der Regierung soll das Pflegegeld erst ab Stufe vier angehoben werden. „Das greift jedoch zu kurz, fast 70 Prozent der Pflegegeldbezieher erhalten Pflegegeld der Stufen eins bis drei“, erklärt Kräuter.

Weiters sei eine bessere Unterstützung von pflegenden Angehörigen, meist Frauen, durch ausgebaute mobile Dienste, die Möglichkeit einer Auszeit und die besondere Beachtung von Demenz und den damit verbundenen Herausforderungen ein Gebot der Stunde, so Kräuter. 

Dies habe auch eine Studie des Sozialministeriums ergeben.

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2 Kommentare

  • Immerhin wird der kapitale Rechenfehler nicht wiedergekäut, dass mit 30% Erhöhung der Wert zur Einführung wiederhergestellt würde. Wegen des Drittels Wertverlust seit 1993 wären nämlich jetzt 50% Erhöhung nötig. Aber weder mit 30% noch mit 50% kann der jahrzehntelang verfahrene Karren wieder flott gemacht werden. Die Eugenik-Republik ist ganz grundsätzlich auf dem falschen Dampfer sozialeugenisch-ökonomistischer Repression und setzt seit jeher aufs falsche Pferd ökonomischer Verwertung in segregationistischen Endlagerstätten schwer- und schwerstbehinderter sowie pflegebedürftiger Menschen.

  • Eine Anhebung des Pflegegeldes für Menschen, die daheim betreut werden ist dringend erforderlich ! Für Menschen die in Institutionen (Pflegeheimen) betreut werden, muss sowieso der Sozialstaat dazuzahlen, wenn Pension und Pflegegeld nicht reichen – und diesen Menschen muss auch ein Taschengeld monatlich übrig bleiben! Auch die 13. und 14. Pendion bleibt da unangetastet ! Daheim muss jeder Cent für die Betreuung aufgewendet werden !!! Auch sollen die Betreuungspersonen daheim pensionsversichert sein! Es gibt da unendlich viel zu verbessern!!!