Volksanwalt stellt Missstand fest und empfiehlt eheste Verordnungsnovellierung
Eltern, deren Kinder im Bundesblindenerziehungsinstitut in 1020 Wien, Wittelsbachstraße, betreut werden, müssen seit 1995 tiefer in die Tasche greifen. Die Tagsätze wurden von S 50,– auf S 800,– für vollinterne Unterbringung bzw. auf S 200,– für halbinterne Betreuung erhöht.
Das widerspricht der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl.Nr. 428/1994, über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen. Nach dieser Verordnung dürften auch im Bundesblindenerziehungsinstitut für die Unterbringung und Betreuung blinder Schüler nur S 1.000,– monatlich eingehoben werden. Tatsächlich werden für die halbinterne Betreuung jedoch S 4.000,– und für die vollinterne Unterbringung S 16.000,– pro Monat verrechnet.
Seit 1997 ist eine Novellierung der Verordnung in Vorbereitung. Geplant ist, das Bundesblindenerziehungsinstitut und das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung in der Verordnung gesondert zu regeln. Obwohl eine Neuregelung der Einhebung der Beiträge dringend erforderlich ist, wurde der Verordnungsentwurf bisher noch immer nicht fertig gestellt. Die Volksanwaltschaft wurde in den vergangenen Jahren mehrmals mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Einholung von Kostenberechnungen vertröstet.
Die Volksanwaltschaft hat daher im Feber 2001 festgestellt, dass sowohl die lange Dauer des Verfahrens betreffend die Novellierung der Verordnung als auch die Höhe der eingehobenen Tagsätze Missstände im Bereich der Verwaltung darstellen, und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfohlen, die Verordnung ehestens zu erlassen.
Eine Stellungnahme der Ressortchefin zur Empfehlung der Volksanwaltschaft wird in den nächsten zwei Wochen erwartet.
Volksanwalt Schender: „Ich erhoffe mir von der novellierten Verordnung eine endgültige Lösung des von mir seit Jahren aufgezeigten Problems. Ungelöst ist auch noch die Problematik der Rückzahlung der bisher zu Unrecht eingehobenen Beiträge. Diesbezüglich wälzt die Ressortchefin ihre Verantwortung auf die Landesregierungen ab, die derzeit – im Übrigen ohne gesetzliche Deckung – die überhöhten Kostenbeiträge einheben. Die Volksanwaltschaft wird auch diesbezüglich ihr Prüfungsverfahren fortsetzen.“