Volksanwaltschaft begrüßt Ministerratsbeschluss zu UN-Kinderrechtskonvention

Kräuter: Handlungsbedarf bei unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Volksanwalt Günther Kräuter begrüßt den Beschluss des gestrigen Ministerrats, Vorbehalte gegen einzelne Artikel der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen.

Er betrachtet dies als weiteren Fortschritt Österreichs hinsichtlich des Schutzes von Kinderrechten, gleichzeitig weist er auf in Österreich noch ungelöste menschenrechtliche Problemfelder hin.

„Nach wie vor werden minderjährige unbegleitete Flüchtlinge entgegen den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention anders behandelt als Kinder und Jugendliche mit österreichischer Staatsbürgerschaft“, kritisiert Kräuter. In Österreichs Erstaufnahmezentren des Bundes (Thalham/Traiskirchen) befinden sich rund 750 Kinder und Jugendliche, für die niemand die Obsorgeverantwortung trägt. Auch die Länder sieht Kräuter gefordert: „Es ist wichtig, dass diese im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sofort nach deren Eintreffen in Österreich übernehmen.“

Kräuter appelliert neuerlich an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern, ihrer Verantwortung zur Verbesserung der Lebenssituation von benachteiligten Kindern nachzukommen. Denn die UN-Kinderrechtskonvention, deren Bestimmungen in Österreich im Verfassungsrang stehen, sichert Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates zu.

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